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24.01.2024 | Politik | Nachrichten

Bayern plant Berufsregister für Pflegefachpersonen

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Um die pflegerische Selbstverwaltung zu stärken, plant die bayrische Staatsregierung eine Gesetzesreform. Vorgesehen ist auch ein verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen. Die Mitgliedschaft in der VdPD soll freiwillig bleiben. 

Computertaste "Mitmachen!" © Coloures-Pic / stock.adobe.comVon dem Berufsregister verspricht sich die bayrische Landesregierung mehr Klarheit und Planungssicherheit zur Gestaltung der pflegerischen Versorgung. 

Die pflegerische Selbstverwaltung in Bayern soll reformiert werden. Am heutigen Mittwoch steht die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur „Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)“ im Landtag an. Die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach bekräftigte im Vorfeld, sie wolle den Pflegeberuf im Freistaat attraktiver machen. Sie sagte: „Ein wichtiger Baustein dafür ist auch eine starke Interessenvertretung der Pflegekräfte.“

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Empfehlungen des vom Ministerium eingesetzten Reform- und Weiterentwicklungsausschusses umgesetzt werden. Dem Ausschuss hatten Vertreterinnen und Vertreter der VdPB, des Bayerischen Landespflegerats sowie der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft angehört.

Verpflichtendes Berufsregister

Zu den geplanten Novellen gehört u.a. die Einführung eines verpflichtenden, vom VdBP geführten Berufsregisters für Pflegefachpersonen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um mehr Klarheit über die Anzahl der Pflegekräfte sowie über deren Altersstruktur und Qualifikationsniveau zu erhalten, so Gerlach. „Wir können […] Versorgungsrisiken und Versorgungslücken frühzeitig erkennen – und zwar so frühzeitig, dass ausreichend Zeit ist, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.“ Aus den Daten des Registers lasse sich aber auch der Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildungen ableiten. Mit dem Gesetzentwurf soll zudem der gesetzliche Auftrag der VdPB für das Erstellen einer Weiterbildungsordnung verankert werden.

Mitgliedschaft in der VdPB bleibt freiwillig

Der Registrierungsprozess für das Berufsregister soll laut Ministerium „möglichst einfach sein“ und digital erfolgen. Gebühren oder Kosten fallen dafür nicht an.

Wie Gesundheitsministerin Gerlach betonte, rüttele man mit dem Gesetzentwurf nicht an dem Prinzip der Freiwilligkeit. Mit der Registrierungspflicht gehe keine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht für Pflegefachkräfte einher. Allen Pflegefachkräften stehe weiterhin frei, Mitglied bei der VdPB zu werden. „Mein Ziel ist es, dass sich deutlich mehr Pflegekräfte für eine Mitgliedschaft entscheiden. Deshalb werden wir verstärkt darüber informieren, welchen Nutzen beruflich Pflegende davon haben. Wer sich aktiv einbringt, stärkt seinen Berufsstand!“

Nach Angaben des Ministeriums zählt die 2018 gegründete VdPB rund 3.500 Mitglieder. Damit hat sich bisher nur ein Bruchteil der geschätzt 167.000 bayrischen Pflegenden der Vereinigung angeschlossen. Verschiedene Verbände hatten daher im vergangenen Jahr eine auf Bundesebene anschlussfähige und unabhängige Selbstverwaltung der professionell Pflegenden in Bayern mit – perspektivisch – verpflichtender Mitgliedschaft und unabhängiger Finanzierung gefordert. (ne)

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