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26.06.2023 | Politik | Nachrichten

Geplantes Antragsrecht im G-BA: Pflegerat lobt „guten Schritt“

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Eine langjährige Forderung des Deutschen Pflegerats (DPR) könnte bald in Erfüllung gehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will der Pflegeprofession Antrags- und Mitberatungsrecht bei G-BA-Beschlüssen einräumen. Aus der Pflege kommt dafür Zustimmung, umfassende Mitentscheidungsrechte werden aber weiter vermisst.

Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA © Svea Pietschmann / G-BAWichtigstes Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). 
© Svea Pietschmann / G-BA

Der Referentenentwurf des BMG für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht vor, dass die Berufsorganisationen der Pflege Antrags- und Mitberatungsrechte u.a. bei Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung erhalten. Dies soll auch für weitere Aufgabenbereichen des G-BA gelten, die "die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen".

Der in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Referentenentwurf setze Inhalte des Koalitionsvertrags sowie langjährige Forderungen des DPR um, betonte DPR-Vize-Präsidentin Irene Maier am vergangenen Donnerstag.

Schritt in die richtige Richtung

Die erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im G-BA wertete Maier als klares, positives Zeichen für die Profession selbst und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung. „Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und eine echte Stärkung der Profession Pflege.“

Gestützt werden müsse dieser Schritt aber durch ausreichende personelle Ressourcen für die Arbeit der pflegerischen Berufsorganisationen im G-BA und deren Finanzierung, bis hin zu umfassenden Mitentscheidungsrechten. Beide Punkte gingen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor.

Anders als die großen Selbstverwaltungsorganisationen im G-BA verfügt der DPR über keinen großen Verwaltungsapparat und wird größtenteils ehrenamtlich organisiert und geleitet. (ne)

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