Praxisbegleitung durch Hochschulen
- 01.03.2022
- Pflegestudiengänge
- Pflege Pädagogik
- Verfasst von
- Felicitas Hoffmann
- Prof. Dr. phil. Andrea Kerres
- Prof. Dr. phil. Hildegard Schröppel
- Erschienen in
- Pflegezeitschrift | Ausgabe 4/2022
Zusammenfassung
Durch das 2020 verabschiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Möglichkeit geschaffen, primärqualifizierende Pflegestudiengänge an Hochschulen anzubieten. Die praktisch ausbildenden Einrichtungen sind durch Kooperationsvereinbarungen mit den Hochschulen verbunden. Die Gesamtverantwortung der Ausbildung obliegt gemäß §38 Abs. 4 PflBG der Hochschule. Über Kooperationsverträge mit den Einrichtungen der Praxiseinsätze sollen die Vereinbarungen zur Durchführung der Praxisbegleitung und zur Zusammenarbeit mit Praxisanleitenden geregelt werden (§ 31 Abs. 2 PflAPrV). Aufgabe der Hochschule ist es, Konzepte für die Praxisbegleitung zu entwickeln.
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- Titel
- Praxisbegleitung durch Hochschulen
- Verfasst von
-
Felicitas Hoffmann
Prof. Dr. phil. Andrea Kerres
Prof. Dr. phil. Hildegard Schröppel
- Publikationsdatum
- 01.03.2022
- Verlag
- Springer Medizin
- Schlagwort
- Pflegestudiengänge
- Erschienen in
-
Pflegezeitschrift / Ausgabe 4/2022
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s41906-022-1231-y