Erschienen in:
01.02.2024 | Pflege Aktuell
Pflegepolitik in 5 Minuten
Erschienen in:
Heilberufe
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Ausgabe 2/2024
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Auszug
Krankenpflegehelfer*in, Hilfskraft oder gar Praktikant*in? Auf den Namensschildern ausländischer Pflegefachpersonen, die sich im Anerkennungsverfahren zu ihrer Berufszulassung in Deutschland befinden, tauchen die unterschiedlichsten Bezeichnungen auf. „Diese entsprechen jedoch in keiner Weise der bereits im Ausland erworbenen, teilweise akademischen Qualifikation der Personen. Das ist in unseren Augen nicht hinnehmbar, wenn wir unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland willkommen heißen und integrieren wollen. Denn die Wertschätzung beginnt schon bei der Berufsbezeichnung auf dem Namensschild“, betont Jens Albrecht, Vizepräsident der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. In ihrer jüngsten Sitzung hat die Kammerversammlung daher ein Positionspapier zur Benennung ausländischer Pflegefachpersonen in deutscher Anerkennung verabschiedet, in dem sich die gewählten Vertreter*innen für eine einheitliche Regelung aussprechen. Geeignet könnte zum Beispiel die Bezeichnung „Pflegefachperson in Anerkennung“ sein. …