Skip to main content

02.04.2024 | Pflegekammer | Nachrichten

Pflegekammer BaWü: Verfahren geht weiter

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Das Errichtungsverfahren für die Pflegekammer Baden-Württemberg geht wie gesetzlich vorgesehen weiter. Ein Antrag, es für gescheitert zu erklären, wurde im Sozialausschuss des Landtags mehrheitlich abgelehnt. Der Gründungsausschuss für die Kammer zeigt sich erleichtert. 

Prüfen © MarkFinal / Stock.adobe.ocmDer Gründungsausschuss für die Pflegekammer Baden-Würtemberg bekräftigt erneut die detaillierte und sorgfältige Prüfung aller Einwendungen. 

Wie geht es weiter mit der Pflegekammer Baden-Württemberg? Vor Ostern stand im Sozialausschuss des baden-württembergischen Landtags aus Sicht des Gründungsausschusses „nicht weniger als die Zukunft der Pflege“ im Bundesland auf der Tagesordnung. 

In einer Sondersitzung des Sozialausschusses hatte die Opposition am vergangenen Donnerstag (28. März) Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) um Klärung des Sachstandes rund um die Auswertung der Einwendungen zur Kammer gebeten. Gleichzeitig hatte die Opposition beantragt, das Errichtungsverfahren für gescheitert zu erklären. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit zurückgewiesen. 

Hintergrund für die von der Opposition beantragte Sitzung war die Verwirrung darüber, ob 60 Prozent der Pflegefachkräfte via Registrierung der Kammergründung zugestimmt haben oder nicht. Die für den 25. März vorgesehe Bekanntgabe des offiziellen Abstimmungsergebnisses war kurzfristig verschoben worden. Lucha hatte jedoch bereits Ende Februar mitgeteilt, es zeichne sich ab, dass das Quorum nicht erreicht werde

Verfahren rechtssicher zum Abschluss bringen

Bereits am Vortag der Sondersitzung hatte der Vorstandsvorsitzende des Gründungsausschusses, Peter Bechtel, erneut das voreilige Vorpreschen des Sozialministers als Fehler kritisiert. Bechtel äußerte sich im Anschluss an die Sondersitzung am Donnertagabend erfreut, dass der Antrag der Opposition keine Mehrheit gefunden hat. Nun könne der Gründungsauschuss das Verfahren „rechtssicher zum Abschluss bringen“.  Die Sitzung habe gezeigt, wie wichtig Transparenz sowohl auf formeller als auch auf informeller Ebene sei. 

Bechtel sicherte erneut eine detaillierte und sorgfältige Prüfung aller Einwendungen zu. Wie gesetzlich beschrieben erfolge noch keine qualitative Wertung der Einwendungen. Ob eine Einwendung begründet sei oder nicht, werde in einem zweiten Schritt geprüft. 

Der Vorstandsvorsitzende des Gründungsausschusses betonte: „Wir sind uns der Verantwortung als Gründungsausschuss bewusst, die der Ausgang dieses Registrierungsverfahrens für die Profession hat – nicht nur in Baden-Württemberg“. Der Gründungsausschuss rechnet nicht vor Mitte April mit einer Bekanntgabe der Ergebnisse. (ne)

print
DRUCKEN