Zusammenfassung
Die Auszubildenden verstehen die rechtlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten als instrumentierende Kraft und können die damit verbundene Verantwortung in ihrem Handeln erkennen und beachten. Sie können die Planungsaufgaben einer OTA sowie deren Überwachungsaufgaben fach- und sachgerecht durchführen. Sie können die Zählkontrolle der blutstillenden Textilien und der Instrumente fach- und sachgerecht durchführen und entwickeln einen Rundumblick in Bezug auf Hygiene im OP-Saal und der präoperativen Patientenvorbereitung sowie der Sicherstellung der perioperativen Sicherheit des Patienten. Sie kennen die geplanten Operationsabläufe, halten Blickkontakt zum OP-Gebiet und können vorausschauend und situationsgerecht instrumentieren. Sie geben intraoperativ klar verständliche Anweisungen an ihren Springer. Nach jedem Eingriff schließen sie die Dokumentation mit ihrer Abschlusskontrolle und Unterschrift ab. Die Auszubildenden kennen und beachten die für sie relevanten Regelungen des Arbeitsschutzes.