Zusammenfassung
Die Entwicklung der Ultraschalluntersuchung in der Betreuung der Schwangerschaft von den ersten standardisierten Anfängen über die Fehlbildungssuche bis zur Einführung des Dreistufenkonzeptes des Ultraschallscreenings in den 1980er-Jahren wird beschrieben. Grundlagen und Anforderungen an Screeninguntersuchungen werden diskutiert. Heute zählen der Nachweis des intrauterinen Sitzes der Schwangerschaft, die exakte Datierung sowie die frühe Diagnose und möglichst auch Klassifizierung von Mehrlingsschwangerschaften zu den Basisaufgaben des Ultraschallscreenings (Stufe I). Das erweiterte Screening (Stufen II und III), das bei erhöhtem Risiko angeboten wird, umfasst das Fehlbildungsscreening und genetische Screening, ggf. kombiniert mit weiteren Untersuchungen. Die Basisultraschalluntersuchung sämtlicher Schwangeren ist ein zentraler Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge in Deutschland und dient der Identifizierung von Fetus und Schwangeren, die ein erhöhtes Risiko für eine bestimmte Komplikation, während der Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenenperiode haben.