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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Einwilligungsfähigkeit und Betreuungsrecht

Die Betreuung von Personen, die infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten zu besorgen, ist in eine komplexe Rechtsmaterie eingebettet. Die Betreuerbestellung verlangt i. d. R. eine sachverständige Begutachtung des Hilfsbedürftigen. Besteht bereits ein Betreuungsverhältnis, stellt sich die Frage nach der Rechtswirksamkeit von Handlungen, die der Betreuer als gesetzlicher Vertreter oder der Betreute selbst vornimmt, wobei insbesondere der Bereich der Rechtsgeschäfte und die Einwilligung in medizinische Behandlungen praxisrelevant sind. Nicht selten bedarf es dabei einer Begutachtung der Geschäfts- bzw. Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen. Nicht ohne praktische Relevanz ist ferner der sog. Einwilligungsvorbehalt, mit dessen Anordnung das Betreuungsgericht die Teilnahme des Betreuten am Rechtsverkehr zu dessen eigenem Schutz einschränken kann. Relevante und zugleich eingriffsintensive Instrumente des Betreuungsrechts stellen zudem die Unterbringung sowie die Zwangsbehandlung dar.

Metadaten
Titel
Einwilligungsfähigkeit und Betreuungsrecht
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59121-5_5