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Erschienen in: Heilberufe 12/2018

01.12.2018 | PflegeAktuell

Pflegekammer Niedersachsen

Beitragsbescheide für 90.000 Pflegende

verfasst von: Springer Medizin

Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 12/2018

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Auszug

_ Voraussichtlich Ende des Jahres versendet die Pflegekammer Niedersachsen an mehr als 90.000 Mitglieder den ersten Beitragsbescheid. „Mitglieder zahlen 0,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens des vorletzten Kalenderjahres abzüglich der Werbungskosten“, sagt Präsidentin Sandra Mehmecke. Für 2018 wird nur der halbe Jahresbeitrag erhoben. Das Verfahren zur Beitragserhebung ist kompliziert. Alle Mitglieder erhalten einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro für 2018 (ab 2019: 280 Euro). Das entspricht einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro. „Wer weniger verdient, soll auch weniger zahlen und kann auf Basis einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen sein tatsächliches vorletztes Jahresbruttoeinkommen angeben“, erklärt die Präsidentin. Der Mitgliedsbeitrag wird dann mit 0,4% des tatsächlichen Einkommens abzüglich der individuellen Werbungskosten neu festgesetzt. Jedes Kammermitglied müsse also selbst aktiv werden, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Erfolgt keine Selbsteinstufung des Mitglieds, wird weiterhin der Höchstbeitrag zu Grunde gelegt. Eine Härtefallregelung ist auf Antrag möglich. „So ungeliebt die Beitragszahlung durch die Mitglieder auch sein mag, so wichtig ist sie für die Wahrung der Unabhängigkeit der Pflegekammer“, betont Mehmecke. Der Beitrag dient der Finanzierung der gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer. Dazu gehören die Übernahme der Regelung der Weiterbildung vom Land Niedersachsen, die Beratung der Kammermitglieder zur Berufsausübung sowie die Herausgabe eines Mitgliedermagazins. …
Literatur
Metadaten
Titel
Pflegekammer Niedersachsen
Beitragsbescheide für 90.000 Pflegende
verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
01.12.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 12/2018
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-018-3788-9

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