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13.03.2024 | Ausbildung | Nachrichten

Pflegeassistenz-Ausbildung – erste Eckpunkte der Reform

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Die Pflegeassistenzausbildung soll künftig bundesweit einheitlich geregelt werden. Dem Vernehmen nach will der Bund noch im März einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen.

Flickenteppich Pflegeassistenzausbildung – schon seit langem drängen Pflegeverbände und Arbeitgeber auf eine Harmonisierung der Pflegeassistenzausbildung. Jetzt soll eine bundesweit einheitliche Regelung kommen. Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, sieht dringenden Handlungsbedarf.

In ihrem wöchentlichen Online-Briefing erklärte die Pflegebevollmächtigte am Mittwoch: „Für Pflegeassistenten gibt es in den Bundesländern derzeit 27 verschiedene Ausbildungsgänge. Es ist gut, dass hier an einer bundeseinheitlichen Regelung gearbeitet wird – für die berufliche Mobilität der Beschäftigten, aber vor allem für eine qualitativ hochwertige Versorgung überall.“

Nach einer Mitteilung des brandenburgischen Sozialministeriums liegen den Ländern erste Eckpunkte für die bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung vor. Demnach sind im Wesentlichen folgende Punkte vorgesehen:

  • Ausbildungsdauer: 18 Monate
  • Start der neuen Ausbildung: 1. Januar 2026
  • Übergangsregelung für Altausbildungen: bis Dezember 2027 
  • Finanzierung: Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. Pflegeberufegesetz unter Beteiligung der Länder
  • Vorbereitung der Finanzierung: ab 1. Januar 2025

Noch im März soll ein Referentenentwurf vorliegen. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Regelung hatte Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) kürzlich angekündigt, auf eine eigene Landesgesetzgebung zu verzichten.  (ne)

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