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06.03.2024 | Ausbildung | Nachrichten

Reform der Pflegeassistenzausbildung

Brandenburg legt Gesetzentwurf auf Eis

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Brandenburg will kein eigenes Gesetz zur Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung erlassen. Das gab Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher bekannt. Vielmehr gebe man einer bundeseinheitlichen Regelung den Vorzug.  

Pflegekraft kaemmt einer Bewohnerin die Haare © Werner Krueper/epd-bild / picture allianceBei der Reform der Pflegeassistenzausbildung setzt Brandenburg auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat am Mittwoch den zuständigen Landtagsausschuss über die Reform der Pflegeassistenzausbildung informiert. Der vorliegende und abgestimmte Gesetzentwurf soll demnach nicht in den Landtag eingebracht werden. Vielmehr setzt die Ministerin auf die angekündigte Regelung auf Bundesebene. 

Bundeseinheitliche Lösung ist besser

„Eine bundeseinheitliche Regelung ist hier die bessere Lösung“, erklärte Nonnemacher vor dem Sozialausschuss. Mitte Februar hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium den Ländern konkrete Eckpunkte für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt. 

Diese Eckpunkte orientieren sich laut Nonnemacher inhaltlich weitestgehend am Brandenburger Gesetzentwurf. So soll die Ausbildungsdauer, wie in Brandenburg geplant, 18 Monate betragen. Den großen Vorteil an der Bundesregelung sieht die Ministerin u.a. bei der vorgesehenen Finanzierung aus dem Ausgleichsfonds der Fachkraftausbildung. Per Landesrecht sei dies nicht umsetzbar.

Durch das Umlageverfahren wird sichergestellt, dass nicht nur Ausbildungsbetriebe, sondern auch Einrichtungen, die nicht ausbilden, gleichermaßen an der Finanzierung beteiligt werden. Dies mache die Ausbildung für Einrichtungen attraktiver, so Nonnemacher. 

Gesetzentwurf soll bald kommen

Der Referentenentwurf zum Bundesgesetz wurde den Ländern für März angekündigt. Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Nonnemacher unterstrich: „Vor diesem Hintergrund ist eine landesrechtlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung nicht mehr sinnvoll.“

In den vergangenen Jahren hatte es vom Bund zur Reform der Pflegeassistenzausbildung in erster Linie Absichtsbekundungen gegeben. Daher war Brandenburg zweigleisig gefahren und hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet. Andere Länder haben bereits eigene Regelungen erlassen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) hingegen kritisiert seit langem den föderalen Flickenteppich bei der Ausbildung von Pflegeassistenten und pocht auf eine bundeseinheitliche Lösung. (ne)

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