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Erschienen in: Pflegezeitschrift 11/2023

01.11.2023 | Arbeitssicherheit | Pflege Praxis

Vorkommnisse melden - Gefahren reduzieren

verfasst von: Heike Hirschmann

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 11/2023

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Zusammenfassung

Hersteller von Medizinprodukten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte nach Inverkehrbringen zu überwachen. Dies geschieht unter anderem durch Informationen aus den Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen die Produkte eingesetzt werden. Die Verwender*innen sind gehalten, die sogenannten Vigilanzsysteme zu unterstützen. Was ein "Vorkommnis" ist und wann es gemeldet werden muss, regeln die Verordnungen der Medical Device Regulation (MDR). Vorkommnisse sind gemäß Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.
Metadaten
Titel
Vorkommnisse melden - Gefahren reduzieren
verfasst von
Heike Hirschmann
Publikationsdatum
01.11.2023
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Arbeitssicherheit
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 11/2023
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-023-2183-6

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