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26.10.2023 | Weiterbildung | Nachrichten

Weiterbildungsordnung verabschiedet

Pflegekammer NRW regelt Weiterbildung

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Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat eine Weiterbildungsordnung verabschiedet. Damit übernimmt die Profession Pflege in NRW die Verantwortung für die berufliche Weiterbildung künftig selbst.

Berufliche Weiterbildung (Symbolbild) © Kzenon / stock.adobe.comDie Verantwortung für die pflegerische Weiterbildung in NRW liegt ab Januar in der Hand der Pflegenden selbst.

Die Kammerversammlung der Pflegekammer NRW hat am Dienstag (24. Oktober) die vom Bildungsausschuss erarbeitete Weiterbildungsordnung verabschiedet. Sie tritt zum 1. Januar 2024 für über 220.000 Pflegefachpersonen in Kraft. Professionell Pflegende in NRW starten dann erstmals in Weiterbildungen, die von der Pflege selbst entwickelt und definiert wurden.  

Meilenstein für berufliche Selbstverwaltung

Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, im Kammervorstand verantwortlich für das Ressort Qualifizierung, sprach am Mittwoch von einem „Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW“.

Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung im Januar geht die Verantwortung für die berufliche Weiterbildung offiziell vom Land Nordrhein-Westfalen auf die Pflegekammer über. Ein Schritt, der die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung der Pflege nachhaltig stärken werde, heißt es. Die Kammer wird dann Weiterbildungen zertifizieren, die entsprechenden Nachweise ausstellen und auch ein Register führen.

Andreas Bock, Vorsitzender des Bildungsausschusses, verwies auf die Bedeutung von Weiterbildung für das lebenslange Lernen im Beruf. Der Pflegepädagoge betonte: „Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung”. (ne)

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