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29.06.2021 | Recht | Nachrichten

24-Stunden-Betreuung: Mindestlohn auch in Bereitschaftszeit

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zur 24-Stunden-Betreuung gefällt: Demnach haben nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen Anspruch auf Mindestlohn – und das auch in Bereitschaftszeiten.

Geklagt hatte eine Pflege- und Betreuungskraft aus Bulgarien. Von ihrem Arbeitgeber war sie nach Berlin entsandt worden, wo sie die 24-Stunden-Betreuung einer hochaltrigen Frau übernahm, bei der sie auch wohnte. Lohn erhielt sie jedoch nur für 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Für das BAG steht fest (Az.: 5 AZR 505/20): Wenn eine Betreuungskraft im gleichen Haushalt lebt und rund um die Uhr für die Betreuung zur Verfügung steht, ist das als Arbeitszeit zu werten. Über die Höhe der Nachzahlung, die der Klägerin von ihrem Arbeitgeber zusteht, muss jetzt wieder das zuständige Landesarbeitsgericht entscheiden.

Wichtiges Urteil mit Nebenwirkungen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßten am Montag die BAG-Entscheidung ausdrücklich. Diese wird laut DPR jedoch „erhebliche praktische Auswirkungen“ auf die pflegerische Versorgung in Deutschland und deren Finanzierung haben. Das Urteil führe zwangsläufig dazu, dass ambulant erbrachte Pflegeleistungen über Steuerzuschüsse gestützt werden müssen oder Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärker zur Kasse gebeten werden.

Politik hat zu lange weggeschaut

Zudem offenbaren sich aus Sicht des DPR langjährige Versäumnisse: „Das Urteil macht deutlich, dass die Politik sich über Jahrzehnte der Thematik verschlossen hat. Dabei hat sie zugesehen, wie sich ein exorbitanter Schwarzmarkt in der Pflege entwickelt hat“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler.

Nach Angaben des DPR sind bis zu 500.000 Haushalte betroffen, in denen Pflegebedürftige in der Regel von osteuropäischen Frauen unterstützt werden. Dass dabei auch pflegerische Leistungen abgerufen werden, die dort nicht erbracht werden dürften, sei eine Tatsache.

Vielschichtiges Problem

Für den DPR fußt dieser „graue Pflegemarkt“ auf einem Dilemma, bei dem mehrere Notlagen aufeinander treffen: Familien, die Unterstützung bei der Dauerbetreuung ihrer Angehörigen benötigen, sich professionell erbrachte Pflege aber nicht leisten können, osteuropäische Frauen, die Arbeit brauchen und ambulante Pflegedienste, die MitarbeiterInnen suchen.

Kritisch sieht der DPR auch die mangelnden Kontrollmöglichkeiten in diesen Settings in punkto Arbeitsqualität, Arbeitsschutz und Entlohnung. Die grenzüberschreitende Situation bringe zusätzliche Herausforderungen mit sich. „Fakt ist, in der Schwarzarbeit in der Pflege gibt es keine guten und fairen Arbeitsbedingungen“, so Vogler. Um Lösungen zu finden, müssten alle Beteiligten zunächst die Dilemmata anerkennen.

Vor diesem Hintergrund schlägt der DPR ein 7-Punkte-Programm vor, das deutlich über angemessene Beschäftigungsbedingungen für die Betreuungskräfte hinausgeht (siehe Kasten). Neben der Auflösung des „grauen Pflegemarktes“ gehört dazu auch der Ausbau der Pflegeversicherung durch Steuermittel.

Gute Betreuung ohne Ausbeutung

Für DBfK- Präsidentin Christel Bienstein sorgt das Urteil endlich für Klarheit: „Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann es nicht geben, ohne die Betreuungskraft auszubeuten“, stellte sie fest. „Es wurde Zeit, dass hier nun für faire Arbeitsverträge gesorgt wurde“. Bienstein verwies ebenfalls auf die prekäre Betreuungslage in der häuslichen Versorgung: "Die Politik ist dringend gefragt, hier Abhilfe zu schaffen, die es möglich macht, die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu realisieren, ohne die Helfer aus dem Ausland auszubeuten. In anderen Ländern ist das bereits gelungen.“ (ne)


Das 7-Punkte Programm des DPR im Detail

  1. Legalisierung der transnationalen Betreuungskräfte, Auflösung des „grauen Pflegemarkts“. Erarbeitung von Konzepten, wie man mit den bestehenden Strukturen Anspruchshaltungen und Versorgungssicherheit bei Einbindung der Kommunen gewährleisten kann.
  2. Einbindung der osteuropäischen Betreuungskräfte im Rahmen eines Konjunkturpakets in den legalen Arbeitsmarkt.
  3. Bezahlung von tarifgerechten, sozialversicherungspflichtigen Löhnen, die angemessene Beschäftigungsbedingungen erlauben.
  4. Ausbau der Pflegeversicherung durch Steuermittel im Rahmen der Erhöhung der Sachleistungsbudgets im ambulanten Bereich. Finanzielle Absicherung der Bedürftigen durch Sozialhilfeträger. Die Kosten dürfen nicht bei den Betroffenen bleiben.
  5. Einheitliche Umsetzung einer bundesweiten zweijährigen Pflegeassistenzausbildung, um Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung zu sichern.
  6. Klare und eindeutige Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung in dem betreffenden Setting. Kompetenzorientierter Einsatz von Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege.
  7. Einführung von „Marktwächtern“ bei den Verbraucherzentralen sowie Ausbau von Beratungsstellen für 24 Stunden-Pflege.