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22.08.2019 | Recht | Nachrichten

Mit Badewasser verbrüht – Heimbewohnerin klagt

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Eine geistig behinderte Frau lässt sich ein Bad ein und verbrüht sich an zu heißem Wasser aus dem Hahn. Hätten die Mitarbeiter im Heim besser aufpassen müssen? Das soll nun der BGH entscheiden.

Wasserhahn © Julian Stratenschulte/dpaZu heiß? Eine geistig behinderte Frau streitet deswegen aktuell vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim.

Sie wollte ein Bad nehmen und leidet bis heute unter den Folgen: Nach schlimmen Verbrühungen streitet eine geistig behinderte Frau am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim (Az. III ZR 113/18).

Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt – wie schon häufiger – selbstständig zu baden. Dabei kam aus dem Hahn so heißes Wasser, dass sie schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt.

Wegen ihrer Behinderung konnte sich die Frau nicht selbst aus der Situation befreien. Ein anderer Heimbewohner hörte ihre Schreie, ließ das Wasser ab und rief eine Pflegekraft zu Hilfe.

Heute sitzt die Klägerin im Rollstuhl, weil es bei der Behandlung Komplikationen gab. Auch ihr psychischer Zustand hat sich verschlechtert. Sie fordert deshalb mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 300 Euro.

Empfehlung sieht 38 Grad Höchsttemperatur vor

Umstritten ist, ob die Einrichtung in Bremerhaven Schutzpflichten verletzt hat. Eine DIN-Norm von 2005 empfiehlt Pflegeheimen und Kindergärten, die Wassertemperatur auf 38 Grad zu begrenzen.

Nach Ansicht des Landgerichts und des Oberlandesgerichts in Bremen ist das aber eben nur eine Empfehlung. Das Haus ist außerdem schon viel älter. Die Mitarbeiter hätten die Frau auch nicht beaufsichtigen oder die Wassertemperatur kontrollieren müssen. Sie habe bis dahin immer allein geduscht und gebadet ohne irgendwelche Probleme.

Die Klage der 1969 geborenen Frau, die rechtlich von ihrer Mutter vertreten wird, hatte deshalb bis jetzt keinen Erfolg. Dagegen wehrt sie sich nun in letzter Instanz in Karlsruhe. Ob der BGH sein Urteil gleich am Donnerstag oder erst später verkünden, ist noch offen. (dpa)

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