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28.11.2023 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Pflegemanagement kritisiert

Voraussetzungen für PPR-Einführung noch nicht erfüllt

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Der Bundesverband Pflegemanagement hält den Zeitplan zur verbindlichen Einführung der PPR 2.0 für unrealistisch. Wichtige pflegewissenschaftliche Fragen und technische Aspekte sieht das Pflegemanagement noch nicht gelöst.   

© deepblue4you / Getty Images / iStockDie Zeit läuft: Für den Bundesverband Pflegemanagement sind wichtige Voraussetzungen zur Einführung der PPR 2.0. noch nicht erfüllt.

Der Bundesverband Pflegemanagement übt deutliche Kritik an dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Dieser sei in der vorgesehenen Form nicht umsetzbar.

Mangelnde Datengrundlage und technische Herausforderungen

Die verbindliche Einführung der PPR 2.0. zum 1. Januar 2024 hält der Verband weder zeitlich noch inhaltlich für realistisch. In einer Mitteilung bewertete der Verband in der vergangenen Woche die Einführung der PPR 2.0 als „Schritt in die richtige Richtung“, stellte aber klar, dass eine erfolgreiche Umsetzung evidenzbasierte Instrumente erfordere. Diese müssten den „Pflegebedarf in verschiedenen Settings und Pflegesituationen“ erfassen können und zugleich eine „Personalbemessung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes und des erforderlichen Qualifikationsmixes“ ermöglichen, heißt es. Mangels „hinreichend empirischer Daten und einer Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten“, sehen die Pflegemanager*innen diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.

Als weitere Gründe, die einer zielführenden Umsetzung der PPVB im Wege stehen, nannte der BV Pflegemanagement u.a.

  • die fehlende Refinanzierung der mit der Einführung verbundenen Kosten
  • den im Hinblick auf die unterschiedlichen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern zu kurz bemessenen Zeitraum bis zum 1. Januar 2024
  • zeitliche Überschneidungen mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Strukturdaten, die standardmäßig um den Jahreswechsel ansteht. 

Kein Hauruck-Verfahren

„Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des BV Pflegemanagement Sarah Lukuc. Es fehle nach wie vor „die ernsthafte Bereitschaft der Verantwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzusetzen.“ (ne)

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