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23.11.2020 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Nachhaltige Modernisierung im Public Health–Sektor gefordert

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In einer gemeinsamen Stellungnahme von DGSMP, DVSG, DGP und DBfK werden alle Beteiligen am Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst aufgefordert, diesen für eine nachhaltige Modernisierung zu nutzen.

Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Landesregierungen beschlossen, zielt in erster Linie darauf ab, die im Verlauf der Corona-Pandemie sehr stark strapazierten Gesundheitsämter in Deutschland medizinisch und informationstechnisch für die Bewältigung der gegenwärtigen oder der nächsten Pandemie zu stärken. Hierfür stehen vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung.

Was oft hierbei ausgeblendet wird, ist die Tatsache, dass der ÖGD in Deutschland auch weitere – gerade in der Pandemie wichtige – Aufgaben hat, die häufig durch das Fehlen des geeigneten Personals bzw. durch das Setzen anderer Prioritäten vernachlässigt werden. Diese sind insbesondere sozialkompensatorische sowie planende und koordinierende Aufgaben, wie aufsuchende Angebote für sozial benachteiligte Familien, bevölkerungsbezogene Gesundheitsförderung sowie Gesundheitsberichterstattung, d.h. die Aufgaben, die zu einem modernen Verständnis von Public Health gehören.

Gemeinsame Stellungnahme

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordern in ihrer am 18. November veröffentlichten Stellungnahme eine grundlegende Modernisierung des ÖGD. Denn um diese Aufgaben kompetent zu meistern, muss der ÖGD personell durch Public Health-Absolventen, qualifizierte Sozialarbeiter, Pflegefachpersonen sowie Vertretern weiterer relevanter Berufsgruppen gestärkt werden. Jeffrey Butler, Mitglied im Vorstand der DGSMP betont, dass es aber hierbei nicht bleiben darf: „Die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes muss auch in der Gesetzgebung aller Bundesländer verankert werden. Wichtig ist eine nachhaltige Finanzierung der neu geschaffenen Stellen. Die Orientierung am kommunalen Bedarf durch das Zusammenspiel mit der Gesundheitsberichterstattung kann wesentlich zu einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen bevölkerungsbasierten Gesundheitsförderung beitragen. Damit lassen sich wichtige Daten gewinnen und lokale Strategien zur Vorbeugung nichtübertragbarer und infektiöser Krankheiten entwickeln.“
 

Der ÖGD umfasst rund 400 Gesundheitsämter in den Städten und Landkreisen in Deutschland. In den vergangenen Jahren erfolgten hier zahlreiche Sparmaßnahmen, die sich nun auf die Aufgaben für die Pandemieeindämmung deutlich auswirken.

Im Pakt sollen bis Ende kommenden Jahres mindestens 1.500 neue Stellen geschaffen werden, bis Ende 2022 sogar mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen. (jb)

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