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21.10.2019 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

DBfK gibt Tipps zur Bewertung von Arbeitsverträgen

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Erst checken, dann unterschreiben: Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)  hat praktische Tipps zur Bewertung von Arbeitsverträgen veröffentlicht.

„Wir haben in der Pflege inzwischen einen Arbeitnehmermarkt und es lohnt sich, gut informiert zu verhandeln“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. Mit schlechter Bezahlung guter Arbeit brauche sich in der professionellen Pflege niemand mehr abspeisen zu lassen.

Arbeitszeit, Entgelt, Sonderformen des Entgelts, Zulagen, geldwerte Vorteile, Urlaub, sonstige Regelungen –  aus Sicht des DBfK  gibt es vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags viele Aspekte, die kritisch geprüft werden sollten. Manchmal würden kurzfristige Anreize die Sicht auf die längerfristigen Arbeitsbedingungen verstellen.

Daher hat der Berufsverband jetzt eine Checkliste zur Beurteilung von Arbeitsverträgen veröffentlicht. Sie basiert auf der Arbeit einer DBfK-Expertengruppe, die sich intensiv mit den verschiedenen Facetten rund um das Thema Arbeits- und Tarifverträge beschäftigt hat.

Mit der Handreichung „Beurteilung von Arbeitsverträgen, Tarifangeboten/Zusatzleistungen“ können Pflegefachkräfte bestehende oder künftige Arbeitsverträge bewerten und Angebote verschiedener Unternehmen vergleichen. Persönlich besonders wichtig erachtete Aspekte sollten auf jeden Fall ergänzt werden.  (ne)

Das Papier steht hier zum Download.

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