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26.07.2023 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Branchenvergleich

Azubi-Gehalt ist in der Pflege mit am höchsten

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Ein aktueller Vergleich von 20 Branchen zeigt: Die tarifliche Ausbildungsvergütung in der Pflege übersteigt die vieler anderer Bereiche - zumindest, wenn es sich um öffentliche Einrichtungen handelt.

Symbolbild Pflegepersonal auf Station im Krankenhaus © Jens Krick / Flashpic / picture allianceZumindest beim tariflichen Azubi-Gehalt ist die Pflege gut aufgestellt: Betriebe anderer Branchen zahlen ihrem Nachwuchs zum Teil deutlich weniger.
© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Die Pflege ist die Tarifbranche mit der höchsten Ausbildungsvergütung. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Branchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 am Montag vorgelegt hat. Danach wird das höchste Ausbildungsgehalt aktuell im ersten Ausbildungsjahr mit 1.231 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) bzw. 1.191 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Kürzlich hatte auch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden ermittelt, dass Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viel verdient haben.

Insgesamt reicht die Spannbreite von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro pro Monat im Frisörhandwerk oder der ostdeutschen Floristik bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. „In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Professor Thorsten Schulten.

Reaktion auf sinkende Ausbildungszahlen

„Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann.“

In zehn der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen zumindest teilweise oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehört auch die Pflege. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen, heißt es. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.

Erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 732 Euro, die im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt wird, und 1.297 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei den Ländern.

„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, erläutert Schulten. „Hinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung haben. Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist deshalb eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten.“ (kaha)

Quelle: Ärzte Zeitung

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