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20.12.2017 | Politik | Nachrichten

„Schwer-in-Ordnung Ausweis“

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Hamburg regt im Inklusionsbeirat des Bundes eine Diskussion um die Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises an. Damit reagiert der Senat auf den Vorstoß einer Schülerin.

„Schwer-in-Ordnung Ausweis“ © Sozialbehörde Hamburg

Die 14-jährige Hanna mochte das Wort „Schwerbehindertenausweis“ nicht und hatte sich kurzerhand einen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ gebastelt. Mehrere Menschen mit Behinderung nahmen das zum Anlass, im Versorgungsamt einen Antrag auf einen solchen Ausweis zu stellen, so die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Hansestadt.

„Diese Aktion und ihre öffentliche Resonanz zeigt, dass es aus dem Kreis der Betroffenen das Bedürfnis gibt, diesen Begriff zu diskutieren“, sagt Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Die Menschen hätten zum Ausdruck gebracht, dass sie den Begriff „Schwerbehinderung“ als Diskriminierung empfinden. Sie habe daher die Beauftragte des Bundes für Menschen mit Behinderungen gebeten, das Thema im Inklusionsbeirat des Bundes aufzugreifen.

In Hamburg gibt es Hüllen mit dem Aufdruck "Schwer-in-Ordnung-Ausweis"

Angesichts von 7,6 Millionen Menschen in Deutschland, die auf Grundlage von SGB IX als „schwerbehindert“ gelten, sei aber unklar, wie dies die Mehrzahl der Betroffenen sehe. Eine ergebnisoffene Diskussion um die Bezeichnung des „Schwerbehindertenausweises“ könne nur von diesen selbst geführt werden. Aber, so Leonhard: „Ergebnis einer Fachdiskussion im Inklusionsbeirat könnte eine qualifizierte Empfehlung an die Politik sein, die dann ganz im Sinne der Mehrheit der Menschen mit Behinderung ist.   

Hamburg hat die Idee der 14-jährigen Hanna jetzt aufgegriffen und Ausweishüllen mit dem Aufdruck „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ erstellt. Schwerbehinderte erhalten sie auf Wunsch bei ihrem Sachbearbeiter. (ne)

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