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29.04.2024 | Politik | Nachrichten

Meilenstein: Bundesrat macht Weg frei für PPR 2.0

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Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in Deutschlands Krankenhäusern und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegenden rücken ein Stück näher. Die Pflegepersonalbemessungs-Verordnung (PPBV) hat den Bundesrat passiert.

Team Beschluss Zustimmung © Blue Planet Studio  stock.adobe.comDie vom Bunderat beschlossene Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments ist für den DPR ein "Meilenstein", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.  

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner Plenarsitzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) der Bundesregierung mit mehreren Maßgabe-Änderungsanträgen zugestimmt. 

So wird der Start für die Personalbemessung jetzt auf den 1. Juli verschoben. Ab diesem Datum sind die Krankenhäuser angehalten, ihren Pflegepersonalbedarf auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Kinder-Intensivstationen zu ermitteln. Die erhobenen Daten werden dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt, das prüft, wie sich die Ist-Personalbesetzung zur mittels PPR 2.0 ermittelten Soll-Personalbesetzung verhält. In einem späteren Verordnungsverfahren sollen dann Vorgaben zum Personalaufbau gemacht werden, um die vorgeschriebene Belegschaftsstärke in der stationären Krankenpflege zu erreichen. 

Weitere Maßnahmen sollen folgen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem zu prüfen, ob sich der Geltungsbereich der PPBV nicht auch auf Erwachsenen-Intensivstationen erstrecken lässt. Die Länderkammer räumte in einer Mitteilung ein, dass die beschlossenen Regelungen nicht ausreichen, um für bessere Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu sorgen. Schnellstmöglich müssten weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte, folgen. "Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist“, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. 

Meilenstein für den Pflegeberuf

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte die Entscheidung der Länderkammer als historischen Schritt. „Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler in einer Stellungnahme am Freitagnachmittag. Wie der DPR betont, ist die PPBV "ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen". Dieses gelte es jetzt gemeinsam umzusetzen. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit dafür.

Bereits im Jahr 2019 hatten sich der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft Verdi auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt. 2023 wurde das Instrument erprobt. Die Ergebnisse dieser Erprobung sind in die am Freitag verabschiedete Verordnung eingeflossen. (ne)

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