Skip to main content

02.08.2023 | Politik | Nachrichten

Referentenentwurf Digitalgesetz

DPR: "Von geplanter Digitalisierung weit entfernt"

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Der Deutsche Pflegerat sieht noch deutliche Lücken im Referentenentwurf zum Digitalgesetz. Für eine digitale Transformation des Pflege- und Gesundheitswesens muss aus Sicht des Verbands an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden. Insbesondere seien die Profession Pflege und Hebammen vollumfänglich zu beteiligen.

 Digitalisierung im Gesundheitswesen © santiago silver / stock.adobe.comDie digitale Transformation des Gesundheitswesens erfordert die Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Mitte Juli den Referentenentwurf zum Digital-Gesetz vorgelegt. Ziel ist es, mit digitalen Lösungen den Behandlungsalltag zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle ab 2025.

Pflege in alle Prozesse der Digitalisierung einbeziehen

"Von der im Referentenentwurf vorgesehenen Digitalisierung des Gesundheitswesens sind wir nach wie vor weit entfernt“, so das Urteil von DPR-Präsidentin Christine Vogler anlässlich der Anhörung der Verbände am 1. August.

Für den muss die patientenorientierte Digitalisierung des Gesundheitswesens alle maßgeblichen Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs umfassen. Als „nicht zu ersetzender Teil der Gesundheitsversorgung“ seien professionelle Pflege und Hebammen daher per Gesetz in alle Prozesse der Digitalisierung einzubeziehen, so Vogler.  

Vor allem wenn Akteure teilweise weit voneinander entfernt die gemeinsame Versorgung sicherstellen müssen – wie in der ambulanten Pflege oder bei Hebammen – sind die Schnittstellen entscheidend. Von einer Interoperabilität der Systeme aller Akteure – Kostenträger eingeschlossen – sei man jedoch „noch Lichtjahre“ entfernt. 

Diese sei aber zwingende Voraussetzung, um die Digitalisierung in der Pflege und im Tätigkeitsfeld der Hebammen sicherzustellen. Hier müsse die Telematik-Infrastruktur sichere Lösungen bieten. Auch dafür sei die Einbeziehung aller Gesundheitsfachberufe notwendig. 

Der Deutsche Pflegerat fordert daher Präzisierungen im Referentenentwurf: 

  1. Umfassende Beteiligung der Profession Pflege und der Hebammen.
    Dies gelte u.a. für den Digitalbeirat und das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen.
  2. Einheitliche Schnittstellengestaltung und der Interoperationalität der Systeme. Digitalisierung könne und dürfe nicht die Abbildung analoger Prozesse auf dem Bildschirm sein.
  3. Videosprechstunden für Pflegefachpersonen und Hebammen. 
    Diese seien im gleichen Umfang wie für Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen. Die Telepflege sei gesetzlich zu implementieren. 
  4. Neufassung von analogen Rahmenbedingungen (Gesetze, Richtlinien, Verordnungen) für digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse. Verknüpfungen und Automatisierungen aller nötigen Arbeitsschritte müssen im Vordergrund stehen.
  5. Reduzierung des Aufwands für die Bestätigung / Unterschrift der Versicherten bzw. Leistungserbringer. Alle Beteiligten müssen durch die Digitalisierung spürbar entlastet werden.
  6. Vollständige Refinanzierung sämtlicher Kosten für den elektronischen Heilberufeausweis. 
    Klargestellt werden muss aus Sicht des DPR, ob alle Pflegefachpersonen einen elektronischen Heilberufeausweis besitzen müssen oder ob dieser an Abteilungen, Stationen oder Institutionen gebunden sein soll. (ne)
print
DRUCKEN

Weiterführende Themen