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28.11.2023 | Politik | Nachrichten

Pflegepersonalbemessungsverordnung

„Meilenstein“ für Pflege und Patientensicherheit

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Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachten den Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung als wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Pflege und hin zu mehr Patientensicherheit.  

Der DPR und der DBfK begrüßen den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
„Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession“, erklärte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier am Montag. Erstmals in der Geschichte Deutschlands werde die Pflege im Krankenhaus klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Aus Sicht des DBfK kann man sich nun „endlich auf den Weg machen, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern zu realisieren“.

Solide Grundlage für Forderung nach mehr Personal

Jahrzehntelang hätten DPR, DBfK und weitere Verbände, aber auch Gewerkschaften und Krankenhäuser „für bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Pflegepersonal und Patientensicherheit gekämpft“. Endlich habe die Politik die Forderungen ernst genommen.

DPR-Vizepräsidentin Maier lobte die PPR 2.0 als „einfaches und unbürokratisches“ Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung. Die PPR 2.0 sei praxiserprobt, valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess. Das Instrument orientiere sich am Bedarf der Patienten und nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es ermögliche klare Vorgaben für die Personalausstattung würden, die Forderung nach mehr Pflegepersonal werde auf eine solide Grundlage gestellt.  

Vorhandene Stolpersteine ausräumen

Kein Verständnis zeigte Maier für die allgemeine Kritik an der PPR 2.0. So hatte u.a. der Bundesverband Pflegemanagement Zweifel an der an der Umsetzung der PPBV geäußert. 
Maier räumte ein, dass es noch Herausforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung der PPBV gebe. Besonders zu Beginn erfordere diese „einen besonderen Einsatz“ der Mitarbeitenden der Krankenhäuser. „Die Datenerhebung und -qualität werden anfangs holprig sein, aber das ist Teil eines lernenden Systems, das sich weiterentwickelt.“ Es sei jedoch der falsche Weg, die notwendigen Verbesserungen für die Profession Pflege und Patienten zu missachten.
Auch DBfK-Präsidentin Christel Bienstein verwies am Montag darauf, dass die PPR 2.0 als Interimslösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung angelegt sei. Anpassungsbedarf sieht der DBfK noch in Detailfragen. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“

Ruf nach Institut zur Personalbedarfsermittlung

Sowohl Maier als auch Bienstein sprachen sich dafür aus, den Einführungsprozess und die Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstrument pflegewissenschaftlich zu begleiten. Sie forderten dafür die Einrichtung eines öffentlich finanzierten Instituts zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege. 
Es sei „höchste Zeit“, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert werde, unterstrich Bienstein. „Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden.“
Wie DPR-Vize-Präsidentin Maier betonte, verläuft die Umsetzung der PPBV in Etappen. An die Einführungsphase schließe sich eine Konvergenzphase an. Es bleibe somit Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. „Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.“
Die Politik habe erkannt, wie wichtig ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung sei. Der DPR rufe alle Beteiligten, dazu auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung zu unterstützen und zu einem Erfolg zu führen. Gemeinsames Ziel solle es sein, die Versorgung und die Patientensicherheit zu stärken. (ne)

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