Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich für die Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungs-Verordnung (PPBV) ausgesprochen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Empfehlung, lehnt eine Verschiebung der PPR-2.0-Einführung aber klar ab.
Im Streit um die Personalbemessung im Krankenhaus zeichnet sich eine Lösung ab: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) mit wenigen Änderungen zuzustimmen.
Allerdings plädiert der Ausschuss dafür, die verbindliche Einführung der PPR 2.0 um ein Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. Zwischen dem Inkrafttreten der PPBV und der erstmaligen zwingenden Erfassung und Meldung der Daten durch die Krankenhäuser sollte mindestens ein Zeitraum von zwölf Monaten liegen, heißt es in der Empfehlung.
Hilfebedarf wird zur Bemessungsgrundlage
Der Deutsche Pflegerat begrüßte am Dienstag das Votum des Gesundheitsausschusses: „Es ist eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Anstatt an Zahlen, Geld und Controlling-Daten werde die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen nun an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen.
Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses sind aus Sicht des Pflegerates „pragmatisch und richtig“. So würden jetzt bei der Kinder-PPR 2.0 die korrekten Minutenwerte im Grundwert aufgegriffen. Durch die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent werde zudem ein flexiblerer Personalmix möglich, so DPR-Vizepräsidentin Irene Maier. Auch die verbindliche Evaluierung der Personalbemessung stößt auf Zustimmung.
DPR gegen Verschiebung der PPR 2.0
Der DPR, der immer wieder auf eine rasche Einführung der PPR 2.0 gedrungen hatte, bezeichnete die Zustimmung zur PPBV als „Etappenziel“. Den Vorschlag, sie erst im Juli nächsten Jahres scharf zu schalten, lehnte der Pflegerat dagegen klar ab. Vogler und Maier betonten: „Unser Handeln muss sich am Bedarf der Patienten und Pflegebedürftigen sowie an der Versorgungssicherheit orientieren und duldet keinen weiteren Aufschub.“ Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung. (ne)