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19.07.2017 | Politik | Nachrichten

Mehr Geld für Pflegehilfskräfte

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Der Mindestlohn in der Pflegebranche steigt. Ab November müssen Arbeitgeber im Westen mindestens 10,20 Euro pro Stunde zahlen, im Osten 9,50 Euro. In einem zweiten Schritt werden die Sätze ab Januar 2018 noch einmal erhöht. Davon profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett der Bundesregierung passiert.

Der Mindestlohn gilt bundesweit, auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär. Ausgenommen bleiben Privathaushalte. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Übersicht: In diesen Schritten steigt der Mindestlohn

von/bisMindestlohn WestMindestlohn Ost
1.11.17 bis 31.12.1710,20 €9,50 €
1.8.18 bis 31.12.1810,55 €10,05 €

1.1.19 bis 31.12.19

11,05 €10,55 €
1.1.20 bis 30.4.2011,35 €10,85 €

Vom Pflegemindestlohn sollen vor allem die Hilfs- und Assistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte in der Altenpflege profitieren. Die Lohnuntergrenze in der Pflege betrifft rund 900 000 Beschäftigte.

Wer Fachkräfte sucht, muss mehr als Mindestlohn zahlen

In einer aktuellen Mitteilung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Mindestlöhne nur eine Grenze nach unten seien. "Wer gut ausgebildete Fachkräfte sucht, muss mehr bieten als den Mindestlohn." Denn Pflegekräfte sind gefragt. Der Mangel an Fachkräften ist hoch.

Angestellte Pflegefachkräfte werden in der Regel höher vergütet, beispielsweise nach Tarifvertrag. Die Höhe tariflicher Entgelte vereinbaren die Tarifvertragsparteien. In welche Entgeltgruppe die einzelne Pflegekraft dann eingestuft wird, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa dem konkreten Aufgabengebiet, der Qualifikation und Leitungsverantwortung. Zudem fallen in der Pflege oft Zulagen durch Schichtdienste an. (ne)

Weitere Informationen: Pressemitteilung der Bundesregierung

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