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06.12.2023 | Politik | Nachrichten

Verzögerungen bei Einführung der PPR 2.0

DPR, DKG und Verdi drängen auf Planungssicherheit

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Die Einführung der PPR 2.0 verzögert sich. Dennoch sehen der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft Verdi den Prozess zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege auf der Zielgeraden. Notwendig sei jetzt Planungssicherheit.

© Jens Krick / Flashpic / picture allianceBei der Umsetzung der PPR 2.0 drängen DKG, DPR und Verdi auf Pflanungssicherheit für Personal und Krankenhäuser.

DPR, DKG und die Gewerkschaft Verdi haben am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung den Referentenentwurf des  Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) begrüßt. Damit gehe ein langjähriger Prozess zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern trotz der jetzt bekannt gewordenen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf die Zielgerade.

Auf Anfrage von Springer Pflege verweist das BMG auf die am 29. November abgelaufene Anhörungsfrist für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Das Ministerium werte derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und nehme die ggf. als Ergebnis der Ressortabstimmung und Anhörung notwendigen Anpassungen vor. Das BMG sei bestrebt, die Verordnung "so schnell wie möglich" zu finalisieren.

Der im Referentenentwurf vorgesehene Zeitplan, der die verpflichtende Einführung der PPR 2.0. zum 1. Januar 2024 vorsieht, wäre damit hinfällig. Zuvor hatten verschiedene Verbände wie der Bundesverband Pflegemanagement und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband eine "überstürzte Einführung der PPR 2.0" kritisiert. 

Krankenhäuser fordern Planungssicherheit

Die DKG äußerte am Dienstag zwar Verständnis für die Verschiebung der Rechtsverordnung "aufgrund gesetzgeberischer Zwänge", mahnte aber zugleich zeitnah Planungssicherheit an. Die Krankenhäuser müssten wissen, „wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich kommt“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Henriette Neumeyer. Wie Neumeyer betonte, benötigen die Krankenhäuser ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 bis zum 31. Dezember 2024 brauche es schnell Klarheit.

Ergänzend zum Referentenentwurf schlägt die DKG vor, das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase festzulegen, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden sollten. Die Pflegekräfte müssten mitgenommen werden. Für hausinterne Schulungen sei  daher ausreichend Zeit einzuräumen. Die DKG spricht sich zudem für ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs aus – von der Ausbildung bis zur Akademisierung. Neumeyer sagte: „In die Zukunft der Pflege muss investiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass auch der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.“

Maier: Weitere Schritte gehen

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärte: „Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen.“ Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und weitere Schritte gehen. Dazu gehörten u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Maier erinnerte erneut daran, dass die PPR 2.0 kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiterentwickelt wird und wiederholte die Forderung nach der Einrichtung eines Instituts zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege.

Verdi mahnt verlässliche Perspektiven an

Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand bekräftigte, dass die versprochene Entlastung für die Beschäftigten „so rasch wie irgend möglich an den Start zu bringen“ sei. Daran müsse politisch mit Hochdruck gearbeitet werden.

In der Verordnung sei festzulegen, ab wann die PPR 2.0 erfüllt werden muss. Die Beschäftigten erwarteten eine verlässliche Perspektive. Zudem sei klarzustellen, dass Pflegehilfskräfte nur zusätzlich eingesetzt werden können und keine Pflegefachpersonen ersetzen. Ebenso wenig dürften Auszubildende und Studierende angerechnet werden.

Bühler: „Eine gute, ergänzte Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 kann dazu beitragen, in der Krankenhauspflege wieder Vertrauen in die Politik aufzubauen.“ (ne)

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