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17.07.2020 | Politik | Nachrichten

Ohne Pflege kein Krankenhaus

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Als letztes Bundesland bringt Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz auf den parlamentarischen Weg. Das Gesetz will eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung sichern. Eine zentrale Rolle muss dabei der Pflege zukommen, fordert die Pflegeberufekammer.

Neuer Inhalt © Pflegeberufekammer Schleswig-HolsteinPatricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, © Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Als letztes Bundesland bringt Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz auf den parlamentarischen Weg. Das Gesetz will eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung sichern. Eine zentrale Rolle muss dabei der Pflege zukommen, fordert die Pflegeberufekammer.

Die Krankenhäuser sollen gleichermaßen leistungsfähig, wirtschaftlich gesichert, sparsam und eigenverantwortlich sein. Damit gute Medizin, gute Zahlen und gute Pflege gleichermaßen umgesetzt werden, braucht es Strukturen, die dies sicherstellen. Die Pflegeberufekammer weist insbesondere auf zwei Punkte hin:

Pflege muss Teil der Geschäftsführung sein, fordert die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die gemeinsame Krankenhausbetriebsleitung mit einer gleichrangigen ärztlichen, betriebswirtschaftlichen und pflegerischen Leitung sei ein wesentliches Qualitätsmerkmal, das auch in anderen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen im §31 KHGG) selbstverständlich ist. Diese Regelung gelte es  konsequent in den Krankenhäusern Schleswig-Holsteins umzusetzen.

Im Landeskrankenhausausschuss stimmberechtigt beteiligt

Der Landeskrankenhausausschuss kontrolliert die Aufstellung sowie Fortschreibung des Krankenhausplans und des Investitionsprogramms, heißt es weiter. Damit keine Entscheidungen zu Lasten der Heilberufe im Krankenhaus getroffen werden, haben die Ärzte- und Pflegeberufekammer gemeinsam gefordert, dass beide Vertretungen als unmittelbar Beteiligte in den Landeskrankenhausausschuss aufgenommen werden. Beide haben bisher beratende Funktion.

„Pflegefachpersonen sind in den Krankenhäusern Schleswig-Holsteins die größte Berufsgruppe“, so Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. „Ohne Pflegende kein Krankenhaus! Vor dem Hintergrund immer größerer Herausforderungen in den Krankenhäusern muss die Pflege ihre Kompetenz z.B. für die Patientensicherheit unmittelbar geltend machen können – insbesondere auch gegenüber anderen Interessen.“ (ub)

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