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21.05.2024 | Politik | Nachrichten

Kritik an Gesetzentwurf

Krankenhausreform ignoriert Forderungen der Pflege

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Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Pflegeverbände zeigen sich enttäuscht vom Gesetzentwurf und üben scharfe Kritik.

© Reiner FreeseDPR-Präsidentin Christine Vogler sieht im aktuellen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform die Forderungen der Pflegeprofession ignoriert. 

Am Mittwoch vor Pfingsten hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zugestimmt. Jetzt geht der Gesetzentwurf zur Beratung und Verabschiedung in den Bundestag. Von den Pflegeverbänden kommt indes scharfe Kritik. Erneut werde der Pflege verweigert, ihre Kompetenzen einzubringen.

„Dieser Entwurf ist eine Missachtung des Könnens der Pflegekräfte. Die Ignoranz gegenüber unseren Forderungen zeigt, dass die Pflege trotz aller politischen Beteuerungen zumindest in dieser Reform keine Beachtung findet“, kritisierte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, am Freitag.

Fachkompetenz der Pflegenden wird ignoriert

Bereits Anfang Mai hatte der DPR in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf seine Bedenken vorgebracht und eine Beteiligung der Profession Pflege als „unabdingbar für den Erfolg der Reform“ eingefordert. Im jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf zum KHVVG sieht der DPR "wesentliche Anliegen" der Pflegeberufe ignoriert.

„Besonders eklatant“ sei das Streichen von § 115h SGB V. Dieser habe im Referentenentwurf definiert, was unter medizinisch-pflegerischer Versorgung zu verstehen ist und welche Leistungen darunterfallen. Damit hätte er in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den Level 1i-Kliniken, eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, die Profession Pflege wäre entsprechend eingebunden worden.

DPR-Präsidentin Vogler sagte: „Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege.“

"Bärendienst für Reform der Gesundheitsversorgung"

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigte sich am Freitag enttäuscht vom Kabinettsentwurf des KHVVG. So müsse Pflegequalität ein Kriterium für die Zuordnung zu Leistungsgruppen sein: „Eine Klinik, die Spitzenmedizin leisten will, kommt ohne hohe Pflegequalität nicht aus“, unterstrich die Bundesgeschäftsführerin des Verbands, Bernadette Klapper.

Im aktuellen Gesetzentwurf seien jedoch alle Regelungen, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen worden.

Klapper sagte: „Das Gesetz in dieser Form ist ein Bärendienst für eine erfolgreiche Reform der Gesundheitsversorgung in Deutschland und nutzt die Potenziale der professionellen Pflege nicht.“ (ne)

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