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01.08.2017 | Politik | Nachrichten

In Bremen wird jede Leiche untersucht

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Tötungsdelikte bleiben zu häufig unentdeckt. Bremen hat daher als erstes Bundesland eine qualifizierte Leichenschau für alle Verstorbenen eingeführt.

© Hemera Technologies

In Bremen muss künftig jeder Verstorbene durch einen besonders ausgebildeten Leichenschauarzt untersucht werden. Eine entsprechende Neuregelung, die im Mai mit großer Mehrheit von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden war, tritt an diesem Dienstag in Kraft. Bremen ist damit das erste Bundesland, das die qualifizierte Leichenschau für alle Verstorbenen einführt. Dadurch sollen schwer erkennbare Tötungsdelikte aufgedeckt werden und die Angehörigen außerdem mehr Klarheit über die Todesursache erhalten. Bei der bisher üblichen Praxis, Leichen nur von Haus- oder Klinikärzten beschauen zu lassen, wird nach Schätzungen von Gerichtsmedizinern ungefähr jedes zweite Tötungsdelikt übersehen.

Das neue Bremer "Gesetz über das Leichenwesen" schreibt vor, dass jeder Tote in der Hansestadt nach der ersten ärztlichen Todesfeststellung noch zusätzlich durch einen Leichenschauarzt – in der Regel ein Rechtsmediziner – begutachtet werden muss, zumindest äußerlich. Bisher war das nur vor Feuerbestattungen Pflicht. Die Untersuchung wird in der Leichenhalle des Bestatters vorgenommen. Nur wenn von vornherein der Verdacht eines unnatürlichen Todes besteht, kommt der Rechtsmediziner an den Sterbeort. Auch verstorbene Klinikpatienten müssen von einem Experten angeschaut werden.

Die Kosten tragen die Hinterbliebenen. Soweit bisher bekannt, beträgt die Gebühr 187 Euro. (stg)

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