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16.11.2023 | Politik | Nachrichten

Entwurf Digital-Gesetz

DPR: Pflege in den Mittelpunkt der Digitalisierung rücken

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Der Deutsche Pflegerat mahnt erneut eine stärkere Berücksichtigung der Pflege bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens an. Neben technischen Aspekten gelte es, die Bedürfnisse und Anforderungen der Profession in den Mittelpunkt zu rücken. 

Anlässlich der Anhörung zu den Digitalgesetzen im Gesundheitsausschuss bekräftigte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Mittwoch die Forderung nach Lösungen, die die Arbeit der Pflegenden erleichtern, Versorgungssicherheit gewährleisten und zugleich die Bürokratie reduzieren. Der Entwurf des Digitalgesetzes sei ein „guter erster Schritt“. Allerdings gelte es, die täglichen Abläufe in der Pflege stärker zu berücksichtigen. 

Ambulante Pflege in digitale Versorgung einbinden

„Besonders im ambulanten Pflegesektor ist es wichtig, dass die Pflege in die digitale Versorgung eingebunden wird“, erklärte Vogler. Dafür seien verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger, einzurichten. Die noch überwiegend analogen Rahmenbedingungen müssten entsprechend zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.

Darüber hinaus brauchen Pflegefachpersonen aus Sicht der DPR-Präsidentin die Möglichkeit, Videosprechstunden durchzuführen. "Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden". Das sei besonders in ländlichen Gebieten von großem Vorteil.

Auch bei der elektronische Patientenakte (ePA) seien pflegefachliche Aspekte einzubeziehen. So sollten alle relevanten pflegerischen Informationen in der ePA auch durch Pflegefachpersonen erfasst und ausgelesen werden können. Das könne wesentlich zur Steigerung der Versorgungsqualität beitragen.

Großes Entlastungspotenzial durch Digitalisierung

Durch den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen sieht die DPR-Präsidentin eine deutliche Entlastung von Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten. Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung könnten freigesetzt, der Informationsfluss verbessert werden.

Eine wichtige Voraussetzung dafür stellt für Vogler die Einbeziehung der Pflege in Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung dar, beispielsweise in das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Die DPR-Präsidentin unterstrich: „Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekte bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden.“ 

Der Deutsche Pflegerat hatte sich bereits Anfang August  zum Referentenentwurf des Digitalgesetzes positioniert und Nachbesserungen sowie mehr Mitsprache gefordert. (ne)

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