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22.03.2024 | Pflegekammer | Nachrichten

Baden-Württemberg

Pflegekammer: Prüfung noch nicht abgeschlossen

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Der Zeitplan des Sozialministeriums sah ursprünglich vor, am kommenden Montag, 25. März, offiziell zu verkünden, ob das 60-Prozent-Quorum in Baden-Württemberg für die Errichtung einer Pflegekammer erreicht wurde. Aufgrund der engen Ergebnisse ist der Gründungsausschuss in die Einzelfallprüfung gegangen.

„Entgegen der Aussage des Ministers vom 28. Februar lässt der aktuelle Kenntnisstand keine Schlüsse für ein vorläufiges Ergebnis zu. Daher sind wir seit vergangener Woche in der Einzelfallprüfung, die noch nicht final abgeschlossen ist. Das Ergebnis muss anschließend auch noch von einem unabhängigen Notar rechtssicher überprüft und bestätigt werden“, erklärt Peter Bechtel, Vorsitzender des Vorstandes des Gründungsausschusses, den aktuellen Stand bezüglich des Quorums. Seine Stellvertreterin Gabriele Hönes führt weiter aus: „Der aktuell für Montag anberaumte Termin für die offizielle Bekanntgabe muss daher verschoben werden.“

Das Verfahren des 60-Prozent-Quorums wurde im Landespflegekammergesetz im vergangenen Jahr festgeschrieben und vom Landtag mehrheitlich beschlossen. Demnach mussten bis 23.02.2024 60 Prozent der laut Krankenhaus- und Pflegestatistik in Baden-Württemberg beschäftigten Pflegefachpersonen ohne Widerspruch registriert sein. Knapp 120.000 Pflegefachpersonen wurden dazu angeschrieben und hatten die Möglichkeit, sich für oder gegen die Errichtung einer Pflegekammer auszusprechen.

pflegekammer-bw.de

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