Nach anhaltender Kritik hat die Pflegekammer Niedersachsen ihre Beitragsordnung überarbeitet. Demnach sollen insbesondere Geringverdiener deutlich entlastet werden.
Die Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, Sandra Mehmecke, hat heute im Gesundheitsausschuss des Landtags die Eckpunkte der überarbeiteten Beitragsordnung vorgestellt. „Etwa 13.000 Mitglieder, die weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdienen, müssen zukünftig gar keinen Beitrag zahlen“, erklärte Mehmecke. Auch auf die Festsetzung eines Jahreshöchstbeitrags im Regelbescheid werde ab dem Beitragsjahr 2019 verzichtet.
Verbesserungen für Geringverdiener
Neben der Beitragsbefreiung für niedrige Jahreseinkünfte sind weitere Änderungen geplant: Liegen die Einkünfte im aktuellen Beitragsjahr um mindestens 6.000 Euro niedriger als in der Selbstauskunft angegeben, kann eine Reduzierung bzw. Befreiung vom Beitrag beantragt werden. Das bisherige Aktualisierungsverfahren wurde stark kritisiert. Dabei wurde von einem Einkommensunterschied von mindestens 15.000 Euro ausgegangen. Die Pflegekammer setzt zudem künftig auf die Selbstauskunft ihrer Mitglieder. Wenn sich das Einkommen nicht ändere, müsse die Selbsteinstufung nicht jedes Jahr erfolgen.
„Die neue Regelung entlastet Mitglieder merklich“, so Mehmecke. Auch seien in besonderen Härtefällen jederzeit Einzelfallentscheidungen möglich. Grundsätzlich könne auf eine Beitragserhebung nicht verzichtet werden. Sie sichere die Unabhängigkeit der Pflegekammer.
Am Freitag soll die Kammerversammlung über die von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen entscheiden. Das niedersächsische Gesundheitsministerium überprüft die neue Beitragsordnung dann im Rahmen der Rechtsaufsicht. (ne)
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