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19.07.2023 | Pflegekammer | Nachrichten

Pflegekammer Baden-Württemberg

Gründungsausschuss wählt Peter Bechtel zum Vorsitzenden

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Der frisch ernannte Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg hat sich konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Bei der Vorstandswahl des Gremiums wurde Peter Bechtel an die Spitze gewählt.

© LPR BaWüFrisch gewählt - der Vorstand der Landespflegekammer Baden-Württemberg:  v.l.n.r.: Peter Koch, Gabriele Hönes, Peter Bechtel, Anne-Katrin Gerhardts

Nach der Ernennung des Gründungsausschusses durch Sozialminister Manne Lucha hatten sich die Mitglieder am 18. Juli zur konstituierenden Sitzung zurückgezogen.

Bei der Wahl des Vorstands wurde Peter Bechtel einstimmig zum Vorsitzenden des Gründungsausschusses gewählt. Stellvertreterin wurde Gabriele Hönes; Anne-Katrin Gerhardts und Peter Koch komplettieren den Vorstand.

Hohe Transparenz ist entscheidend

Dem neu gewählten Vorsitzenden des Gründungsausschusses ist eine hohe Transparenz wichtig. Er wolle in der Kommunikation an die des Landespflegerates (LPR) anknüpfen, erklärte Bechtel und dankte der LPR-Vorsitzenden Susanne Scheck für ihr Engagement und die vielen Vorarbeiten.

„Begriffe wie Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag sind wenig geeignet für die Kommunikation in die Berufsgruppe und können nur durch eine hohe Transparenz relativiert werden, was die Kammer inhaltlich an Verbesserungen bringen wird“, machte Bechtel deutlich. In den nächsten Wochen und Monaten gelte es primär, die Profession davon zu überzeugen, dass es im Hinblick auf Selbstverwaltung der Pflege und ihrer berufsständischen Anliegen keine Alternative zur Kammer gibt. „Es muss spürbar werden, dass all die Aktivitäten des Gründungsauschusses darauf ausgerichtet sind, die formale und inhaltliche Arbeit der Kammer vorzubereiten.“

Neben der Vorstandswahl erfolgte im Rahmen der konstituierenden Sitzung auch die Aufteilung der Arbeit in den Gremien.

Nach Angaben des Landespflegerats gibt es in Baden-Württemberg ca. 110.000 Pflegefachpersonen, die ihren Beruf ausüben. Diese haben bis Ende 2024 Zeit, sich zu registrieren, um dann ihre Selbstverwaltung - die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Baden-Württemberg - zu wählen. Aufgabe des Gründungsausschusses ist es, die professionell Pflegenden bis dahin zu informieren, zu registrieren und die Wahl vorzubereiten. (ne)

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