Skip to main content

23.07.2020 | Personaluntergrenzen | Nachrichten

Personaluntergrenzen bald wieder teilweise in Kraft

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Zum 1. August treten die Pflegepersonaluntergrenzen zumindest teilweise wieder in Kraft. Diese Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums stößt auf unterschiedliche Reaktionen und löst auch grundsätzliche Diskussionen über die Eignung des Instruments aus.

Wegen der Corona-Pandemie waren Anfang März  die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bis zum Jahresende  ausgesetzt worden. Damit wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern eine flexible Reaktion auf  Personalengpässe ermöglichen. Ab August werden die Personaluntergrenzen wieder für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie in Kraft gesetzt. 

Die Wiedereinführung der Personaluntergrenzen stößt auf unterschiedliche Resonanz. So betrachtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Spahns Pläne als  „falsches Signal zur falschen Zeit“. „Niemand weiß, wie sich in den nächsten Wochen nach der Urlaubsperiode die Infektionslage entwickeln wird“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Unverständnis über die die Reaktivierung der Personaluntergrenzen äußerte Baum aber auch angesichts der grundsätzlichen Kritik an dem Konzept. Erst im Mai hatte eine Umfrage ergeben, dass die Mehrheit der Pflegekräfte die Personaluntergrenzen als wenig hilfreich ablehnt. Bemängelt wurden vor allem die gestiegene Bürokratie sowie die fehlende Verbesserung der Arbeitssituation.

„Es ist an der Zeit, die nicht sachgemäßen Untergrenzen abzulösen und mit einem Bedarfsbemessungsinstrument eine zukunftsfähige Lösung zu implementieren“, forderte Baum und verwies auf das zusammen mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi vorgelegte Konzept zur Personalbemessung.  Die sogenannte  PPR 2.0 sei ein unbürokratisches Instrument, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung im Krankenhaus abbildet. Damit stelle sie ein „weitaus bedarfsgerechteres“ Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität dar.

Kein Bezug zum Pflegeaufwand

Auch der Bundesverband Pflegemanagement betrachtet  die rasche Wiedereinführung der Personaluntergrenzen  mit Skepsis. „Gerade in Krisensituationen muss ich vor Ort verantwortlich über den Personaleinsatz entscheiden können und die Mitarbeiter dort einsetzen, wo sie entsprechend Ihrer Qualifikation am dringlichsten gebraucht werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des BV Pflegemanagement, Peter Bechtel. Die COVID 19-Krise habe deutlich gemacht, dass sich die Personalsteuerung künftig am tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten orientieren müsse.

„Die Personaluntergrenzen haben keinen Bezug zum Pflegeaufwand und werden zudem häufig als Obergrenze missbraucht“, kritisierte Bechtel weiter.  Der Verband plädiert vielmehr dafür, den Personalbedarf unbürokratisch „über moderne Systeme“ abzubilden und zu vergüten. Pflegeleistungen müssten endlich zum Erlösfaktor werden. Das Pflegebudget könne helfen, Zeit zu gewinnen, um diese Systeme zu installieren.

„Es braucht eine rote Linie“

Dagegen begrüßte die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarman, die Wiedereinsetzung der Personaluntergrenzen und forderte dies auch für die anderen pflegesensitiven Bereiche rasch umzusetzen.

Ebenso wie der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft Verdi  hatte die Kammer das Aussetzen der Mindestpersonalvorgaben wiederholt heftig kritisiert. Pflegefachpersonen seien schon vor der Pandemie eindeutig überlastet gewesen. „Pflegepersonaluntergrenzen dienen sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch dem Schutz vor Überlastung der Pflegefachpersonen“, betonte Klarmann.  Dass die Pflegepersonaluntergrenzen in vielen Fachbereichen bis Jahresende ausgesetzt bleiben sollen, sei  nicht hinnehmbar.  „Es braucht eine rote Linie – und das in allen Bereichen eines Krankenhauses.“ (ne)

print
DRUCKEN