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11.12.2023 | Personalmanagement | Nachrichten

DPR gibt Empfehlungen für Weiterentwicklung der PPR 2.0

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Die Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument des DPR hat in zwei Expert*innenpapieren die Voraussetzungen für den Qualifikationsmix und für die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen definiert.

Versorgung auf Intensivstation © Friso Gentsch / dpa / picture allianceVersorgung auf der Intensivstation – Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung müssen weiterentwickelt werden.
© Friso Gentsch / dpa / picture alliance

Die Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI) – beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) in Krankenhäusern. Sie hat nun zwei Expert*innenpapiere veröffentlicht, in denen sie Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der PPR 2.0 gibt:

Grundsätzlich fordert der DPR zudem die Einrichtung eines eigenständischen pflegerischen Instituts für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP). Laut DPR ist dieses notwendig, um quantitative und qualitative Personalerfordernisse in der Pflege nachhaltig zu gewährleisten.

Versorgungslandschaft angemessen abbilden

Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR und Leiterin der Fachkommission PPR 2.0, betont in Bezug auf das Expert*innenpapier zum Qualifikationsmix: "Um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. Dabei müssen die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen berücksichtigt werden. Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden.“ Laut Maier ist es derzeit aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Sie fordert, pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Expert*innen in diesen Prozess einbeziehen. „Das Ziel sollte sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen, einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen, kontextbezogen und unter Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen und bereits vorliegender Literatur abzubilden. Die Weiterentwicklung der PPR 2.0 sollte diese Aspekte berücksichtigen. Eine kontinuierliche Evaluation ist dabei unerlässlich," erläutert Maier weiter.

Kriterien für Mindeststandards weiterentwickeln 

Zum Expert*innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen" weist Irene Maier daraufhin, dass Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung weiterentwickelt werden müssen, um die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Fach- und Funktionsbereichen festzulegen. Laut Maier „sollten diese sich beispielsweise nicht nur auf ein Organersatzverfahren, wie ECMO und Beatmungstherapie, beziehen. Notwendig ist, dass eine Ergänzung durch dynamische Personalbemessungsinstrumente wie die PPR 2.0 oder INPULS erfolgt.“ Sie sieht eine Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent als eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Darüber hinaus sollten auch organisatorische und administrative Tätigkeiten in die Personalbedarfsermittlung ebenso wie eine strukturierte Praxisanleitung einbezogen werden. Maier weist außerdem daraufhin, dass gute Einarbeitungs- und Vorbereitungskurse für Pflegefachpersonen erforderlich und wichtig sind, ebenso wie personelle Ressourcen für psychosoziale Betreuung und Ethikberatung. Außerdem sollten zusätzliche Stellen für Praxisanleitung und Weiterbildungsteilnehmende geschaffen werden. Advanced Practice Nurses (APN) auf Masterniveau seien für die pflegewissenschaftliche Begleitung des Behandlungsteams erforderlich. (SK)

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