Skip to main content

01.06.2017 | Patienten | Nachrichten

Pflegeversicherung: Vorstoß für Eigenbeteiligungsmodell

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Trotz Pflegeversicherung landet jeder dritte Pflegebedürftige in der Sozialhilfe. Ein Reformvorschlag will den Geburtsfehler dieser Versicherungssäule lindern: durch eine gedeckelte Eigenbeteiligung.

Trotz jüngster Reformgesetze leidet die gesetzliche Pflegeversicherung immer noch an zwei "grundlegenden Geburtsfehlern", meint die Initiative "pro Pflegereform", die unter anderem von der Evangelischen Heimstiftung gegründet wurde und inzwischen von rund 100 Organisationen und Verbänden unterstützt wird.

Zum einen tragen die Pflegekassen nur einen Teil der Kosten, "so dass mehr als jeder dritte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen ist" und eine Absicherung des Lebensstandards nicht erreicht werde. Zum anderen unterscheiden sich die Leistungen der Pflegeversicherungen danach, ob diese ambulant oder stationär erbracht werden.

Dass und wie diese Defizite angegangen werden könnten, zeigt ein Gutachten von Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen, das dieser im Auftrag von "pro Pflege-Reform" erstellt hat. Drei Szenarien einer alternativen Pflegeversicherung werden darin näher beschrieben. Deren Kern ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Pflegeversicherungsleistungen sowie die Einführung eines zeitlich begrenzten Eigenanteils. Da die Reformvorschläge zum Teil große Anreize zur Leistungsausweitung hervorrufen würden, ergebe sich für die Politik erheblicher praktischer Steuerungsbedarf, sagt Rothgang.

© Olaf K. / panthermedia.net

Einheitliche Vergütung für stationäre und ambulante Pflege

Um die sektorale Fragmentierung zu beseitigen, schlägt der Bremer Gesundheitsexperte vor, die medizinische Behandlungspflege grundsätzlich in die GKV-Finanzierung zu überführen. Für die formelle Pflege sei eine einheitliche Vergütung festzulegen – unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht wird. Dies könne über eine Modularisierung der Leistungen geschehen.

Der Vorteil: Module könnten von Pflegebedürftigen zu- oder abgewählt oder auch in Eigenregie erbracht werden. Eindringlich geworben wird in dem Gutachten für die Einführung eines privat aufzubringenden Eigenanteils. "Anstelle der bisherigen Zahlung eines pauschalierten beziehungsweise gedeckelten, nicht bedarfsdeckenden Zuschusses mit einer Selbstbeteiligung von 100 Prozent für darüber hinaus gehende Kosten (deren Höhe nicht begrenzt ist), wird nun von allen Pflegebedürftigen ein einheitlicher Sockelbetrag gezahlt, während darüber hinausgehende Kosten (bis zu einer absolut gedeckelten Leistungshöhe) von der Pflegekasse übernommen werden", heißt es im Gutachten.

Die Höhe des Sockelbetrags und die Dauer, die er zu zahlen ist, werden begrenzt und seien das Ergebnis politischer Festlegungen. Ein solches Teilkaskomodell habe den Vorteil, dass schon vorab ein fester Höchstbetrag feststehe, für den die Bürger ansparen oder sich versichern können. Möglich sei es, diesen auch über die Sozialversicherung abzudecken.

Die "umfangreichsten Verbesserungen" in der Pflegeversicherung ließen sich durch eine Kombination zweier Elemente erreichen: der Aufhebung der Sektorengrenzen durch Leistungsmodule sowie der Einführung eines Sockelbeitrags. Dies bringe aber die höchsten praktischen Schwierigkeiten und einen erheblichen Begutachtungsaufwand mit sich. "Wird der MDK – wie derzeit diskutiert – unabhängiger, gäbe es aber eine Institution, die diese Aufgabe erfüllen könnte", sagt Rothgang.

print
DRUCKEN