Skip to main content

18.09.2018 | Pädiatrie | Nachrichten

Haftungsrechtliche Panikmache in der Pädiatrie

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Unnötige Verunsicherung –  mit diesen Worten weist der Deutsche Pflegerat (DPR) Aussagen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) zurück. Diese äußerte Zweifel daran, dass künftig generalistisch ausgebildete Pflegekräfte ausreichend qualifiziert seien für die Versorgung von Kindern.

Patient Pflege © Yuri Arcurs / Getty Images / iStock

DPR-Präsident Franz Wagner: „Alle Schüler benötigen unabhängig vom Alter der Patienten und der Pflege in den medizinischen Fachabteilungen eine strukturierte Einarbeitung nach der Ausbildung in ihren konkreten Einsatzfeldern.“ Das sei bereits heute in der Verantwortung jedes Arbeitgebers. Künftig gelte dies auch für die generalistische Ausbildung, unabhängig von einer möglichen Vertiefung und den konkreten Praxiseinsätzen. Mit ihren verzerrten Aussagen sorge die GKinD für Verunsicherung – auch bei denjenigen, die einen Pflegeberuf ergreifen wollten.

Anfang September hatte der Trägerverband der deutschen Kinderkrankenhäuser und -abteilungen in einem an Pflegeschulen verschickten Rundschreiben vor „erheblichen Haftungsrisiken“ beim Einsatz generalistisch ausgebildeter Pflegekräfte gewarnt. Es sei zu bezweifeln, dass so ausgebildete Pflegekräfte Menschen aller Altersgruppen kompetent pflegen könnten.

Ausbau der Fort- und Weiterbildung statt Panikmache

Ebenso kritisch äußerte sich der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS). Die GKinD warne davor, dass generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen ständig Aufgaben übernehmen müssten, die sie mangels Praxis gar nicht beherrschen können. Dies sei eine „pauschale Diskreditierung“ generalistischer Pflegekräfte noch bevor die neuen Ausbildungsgänge begonnen hätten. Im Hinblick auf die pädiatrische Grundversorgung sieht der BLGS „keinerlei Anhaltspunkte“ für eine unzureichende Qualifizierung. „Eine solide Einarbeitung ist hier völlig ausreichend“, so der BLGS-Vorsitzende Carsten Drude in einer Stellungnahme. In hochspezialisierten Bereichen müssten Berufsanfänger „selbstverständlich adäquat weitergebildet werden.“ Das gelte aber unabhängig von etwaigen Vertiefungsbereichen in der Ausbildung.

Drude forderte Träger- und Berufsverbände dazu auf, sich wesentlich energischer als bisher um einen Ausbau der Fort- und Weiterbildung zu bemühen. Dies sei wichtiger als haftungsrechtliche Panik zu verbreiten. (ne)

print
DRUCKEN