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15.11.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Neu in HebammenWissen

Umgang mit Trauma und Gewalt

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Wie unterstützt man Frauen nach einer traumatischen Geburtserfahrung? Was tun bei einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung oder dem Verdacht auf häusliche Gewalt? Fragen wie diese gehören zu den weniger schönen Seiten des Hebammenberufs – dennoch gehört das Wissen rund um Trauma und Gewalt fest in das Repertoire einer jeden Hebamme. Im Schwerpunkt der Ausgabe 6/23 von HebammenWissen liefern unsere Autor*innen Ihnen Handlungsempfehlungen, Hintergrundinformationen und rechtliche Hinweise.

Als Hebamme ist man an den verschiedensten Stellen mit Gewalt und Trauma konfrontiert. Durch die Schaffung eines sicheren Umfelds für Frauen können Hebammen informieren, unterstützen, wo es notwendig ist intervenieren und so negative Konsequenzen für die (werdende) Mutter und ihr Kind deutlich reduzieren. Dafür ist es jedoch essenziell, sich mit Warnsignalen, Hilfeangeboten und rechtlichen Aspekten im Kontext der Hebammenbetreuung auseinanderzusetzten.

Mehr Sensibilität für häusliche Gewalt

Während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eskaliert die Situation in der Partnerschaft besonders häufig. Die Auswirkungen auf Mutter und Kind können schwerwiegend sein: Ein erhöhtes Depressionsrisiko, Schwangerschaftskomplikationen und Bindungsprobleme werden mit Gewalt in der Partnerschaft assoziiert. Als Vertrauensperson der Frau sollte die Hebamme deshalb besonders sensibel für Alarmsignale sein und betroffene Frauen an das bestehende Hilfesystem weitervermitteln. Im Beitrag „Schwanger und vulnerabel“ erhalten Sie wertvolle Handlungsempfehlungen.

Traumasensible Betreuung in der Geburtshilfe

Für viele Frauen verläuft die Geburt ihres Kindes anders, als sie es sich vorgestellt haben – besonders Frauen, die zuvor schon körperliche oder psychische Gewalt erlebt haben, sind anfälliger für traumatische Geburtserfahrungen. Eine traumasensible Geburtshilfe umfasst Maßnahmen, die zu einer Vermeidung der Traumatisierung oder Re-Traumatisierung durch die Geburt beitragen können. Wie genau diese aussehen können, beleuchten die Autorinnen des Beitrags „Wenn die Geburt ein Trauma hinterlässt …“.

Besser handeln bei Kindeswohlgefährdung

Unterstützung oder Kontrolle? Diese Frage kann für Hebammen zu einer echten Zerreißprobe werden – gerade, wenn es um den Schutz der Kleinsten geht. Denn Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu handeln. Im Klärungsprozess tragen sie die Verantwortung allerdings nicht allein. Wie eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es zu beachten gilt, lesen Sie im Beitrag: „Kindeswohlgefährdung: Mehr als ein Bauchgefühl?“.

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