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06.06.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Praxisanleitung: Wer haftet, wenn etwas passiert?

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Menschen machen Fehler – selbst bei größter Sorgfalt kann es immer dazu kommen. Besonders in der Ausbildung stellt sich dann die Frage: Wer ist verantwortlich und haftet nun? Das haben sich auch unsere Nutzer*innen auf Instagram gefragt. Die Antwort gibt Jurist Michael Irmler.

Arbeitet man tagtäglich mit Menschen, ist es mehr als ratsam, seine Rechte und Pflichten in bestimmten Bereichen genau zu kennen. Passiert beispielsweise ein Fehler in der Ausbildung, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Doch wer haftet eigentlich, wenn durch eine Unachtsamkeit oder Fehlentscheidung eines Studierenden die Mutter oder ihr Kind Schaden nimmt? Eine Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt.

Auch wenn prinzipiell die Person verantwortlich ist, die gehandelt hat, erkennt die Rechtsprechung in Ausbildungsfällen an, dass Studierende meist noch nicht über ausreichende Berufserfahrung oder Kenntnisse verfügen. Die Folge ist, dass Praxisanleitende aufgrund ihrer Verantwortungsrolle individuell beurteilen müssen, ob Studierende fachlich, physisch, aber auch psychisch für eine bestimmte Aufgabe geeignet sind. Doch Achtung! Die Verantwortung der Praxisanleitung hat nicht zur Folge, dass Studierende keinerlei Verpflichtungen haben.

Welche Pflichten Studierende zu erfüllen haben, worauf genau Praxisanleitende bei der Beurteilung von Studierenden achten sollten und wie sich eine offene Fehlerkultur auf die Kommunikation zwischen Praxisanleitung und Lernenden auswirkt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von HebammenWissen 3/2023 im Beitrag „Wer haftet in der Anleitung?“ von Michael Irmler (kostenlos nach Registrierung!).

Auf welche rechtlichen Fragen wollten Sie schon immer eine Antwort bekommen? Schreiben Sie uns eine Nachricht auf Instagram und wir fragen nach!

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