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08.09.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Bitte weitersagen: Keinen Alkohol in der Schwangerschaft!

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Alkohol in der Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit des Kindes - unter Umständen massiv. Absolut kein Alkohol sollte deshalb die Devise für Schwangere sein. Hebammen können in der Vorsorge über die Risiken und Gefahren aufklären. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt dafür zahlreiche Materialien bereit.

Sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) sind in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen. Jedes Jahr werden bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingt sind. Viele Betroffene sind ihr Leben lang aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eingeschränkt. Bei etwa 3.000 Kindern jährlich liegt die schwere Form vor – das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), bei den Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

Kampagne zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2023 machen der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährdet.

„Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bleibt die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen“, so Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. „Jeglicher Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft birgt das Risiko, die körperliche und geistige Entwicklung des ungeborenen Kindes bleibend zu beeinträchtigen. Das gilt auch für geringe Mengen Alkohol“, erklärt Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA weiter.

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ unterstützt werdende Eltern dabei und bietet Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht gelingen kann. Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter kostenlos, anonym und persönlich unterstützen lassen.

Hebammen, Geburtshelfer*innen sowie Gynäkolog*innen erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen. Fachkräften der Schwangerenvorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

bzga.de

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