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05.03.2024 | News Hebammen | Nachrichten

„Friedensangebot“

Leistungsvergütung freiberuflicher Hebammen steigt

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Die Vertragspartner GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) haben sich darauf verständigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 1. April 2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um 5% zu erhöhen.

Alle Positionsnummern aus dem aktuell gültigen Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 zum Hebammenhilfevertrag sowie der „Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe“ vom 30. Mai 2023 werden ab dem 1. April 2024 um 5% erhöht. Diese Übergangsvereinbarung ist eine erste Maßnahme, um freiberuflich tätige Hebammen angesichts der seit Jahren steigenden Lebenshaltungskosten einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen und ihren Existenznöten etwas entgegenzusetzen.

Kein Vorgriff auf geforderte Gebührenerhöhung

Mit der vorläufigen Regelung hat der GKV-Spitzenverband deutlich gemacht, dass er Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage der Hebammen hat. Sowohl der BfHD als auch der DHV hätten wiederholt mit Nachdruck auf die finanziell prekäre Situation ihrer Mitglieder hingewiesen und äußern sich daher erfreut, dass die Kassen den Hebammen mit diesem Vorgehen entgegenkommen. Dennoch sei für beide Verbände klar, dass dies nur eine Entlastung während der Verhandlungszeit sein kann. Diese Erhöhung entspräche ausdrücklich nicht den Forderungen für den neuen Hebammenhilfevertrag. Trotz der Übergangsvereinbarung müsse zeitnah weiterverhandelt werden. Ein Datum für den Vertragsabschluss stehe jedoch noch nicht fest.

Es braucht Rückenwind

Der BfHD äußerte sich in einem Statement zu den Reaktionen aus der Berufsgruppe. Täglich erreichten den Verband Nachrichten von Kolleg*innen, die trotz einer Vollzeit-Selbstständigkeit ihre laufenden Lebenshaltungskosten nicht mehr decken könnten und sich nicht dazu in der Lage sehen, Rücklagen für Krankheit, Alter oder Urlaub zu bilden. Diese Situation sei „nicht akzeptabel“. Es brauche Druck aus den Reihen der Hebammen, um sich in den Verhandlungen durchzusetzen.

Die vorläufige Gebührenerhöhung sei als „Friedensangebot“ der Kassen zu verstehen und solle in erster Linie den Willen zu einer gemeinsamen Lösung signalisieren. Die Verhandlungspartner hätten weder das Interesse verfolgt, Hebammen herabzuwürdigen, noch einen Inflationsausgleich zu schaffen oder eine Richtung der Verhandlungen anzudeuten. Der Verband merkte zudem an, dass Kolleg*innen, die sich von keinem Verband vertreten lassen, nicht zu einer besseren Verhandlungsposition beitragen.

bfhd.de

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