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06.04.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Diese Zusatzleistungen bieten Krankenkassen Schwangeren

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Neben den „normalen“ Vorsorgeuntersuchungen können werdende Mütter bei einigen Krankenkassen Extraservices in Anspruch nehmen. Doch bezüglich der Leistungen und wie deren Kosten übernommen werden, gibt es größere Unterschiede.

Während einer Schwangerschaft können Frauen in Deutschland verschiedene für sie kostenfreie Regelleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen regelmäßige Check-ups, Ultraschalluntersuchungen und Tests auf Erkrankungen wie Hepatitis B oder Gestationsdiabetes. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen aber auch Zusatzleistungen an – und unterscheiden sich dabei teils stark.

Von Arzneimitteln bis Hebammenleistungen

Eine dieser Extraservices ist die Hebammenrufbereitschaftspauschale. Dabei schließt die Hebamme einen Vertrag mit der Schwangeren ab und berechnet hierfür eine Pauschale. Die Rechnung wird in der Regel von den Schwangeren zunächst selbst bezahlt und dann bei der Krankenkasse eingereicht. 57 Krankenkassen bieten diese Pauschale an. Einige Krankenversicherungen unterstützen zudem bei der Suche nach einer Hebamme, indem sie für die Versicherten ein entsprechendes Suchportal anbieten oder gezielt geeignete Hebammen in Wohnortnähe suchen. Dies ist bei 28 Krankenkassen der Fall.

Die Kostenübernahme von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen haben 71 Krankenkassen im Programm. Dazu zählen etwa Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Windpocken und Streptokokken, ein Toxoplasmose- und Zytomegalie-Test oder spezielle Programme, um Frühgeburten zu vermeiden.

Für die werdenden Mütter sind Geburtsvorbereitungskurse, die maximal 14 Stunden umfassen, gesetzliche Regelleistungen – nicht aber für den Partner. 58 Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für einen solchen Paar-Kurs.

Folsäure, Jodid, Eisen oder Magnesium sind besonders wichtig für die werdende Mutter und die Entwicklung des Babys – und werden von einigen Krankenkassen erstattet. Ob weitere Arzneimittel wie Naturheilmittel oder Vitaminpräparate, auch dazuzählen, sollte im Voraus mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden. 53 Kassen geben eine Erstattung für rezeptfreie Arzneimittel an.

Gut informiert die richtige Entscheidung treffen

Da jede Krankenkasse individuell über ihr Angebot entscheidet, sollten Versicherte sich bei ihrem jeweiligen Anbieter genau über die Zusatzleistungen informieren. Dazu gehört auch die Frage, wie genau die Kosten übernommen werden. Dies kann als eigenständige Leistung oder über ein Globalbudget (auch Gesundheitskonto genannt) innerhalb eines Pakets von mehreren verschiedenen Leistungen geschehen. Gegebenenfalls lohnt es sich sogar, die Krankenkasse zu wechseln.

gesetzlichekrankenkassen.de

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