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06.12.2022 | News Hebammen | Nachrichten

Bundestag sichert Finanzierung der Geburtshilfe

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Um Geburtshilfeabteilungen in Kliniken zu unterstützen, erhalten die Bundesländer zusätzliche finanzielle Mittel. Bewilligt wurden für die nächsten zwei Jahre jeweils 120 Mio. Euro für die klinische Geburtshilfe sowie die vollständige Finanzierung von Hebammenleistungen auf Stationen und im Kreißsaal über das Pflegebudget.

Die scharfe Kritik des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)  an den Regelungen im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sowie 1,6 Millionen Unterzeichnende der Online- Petition von Michelle Franco haben den Gesetzgeber offenbar zum Gegensteuern gebracht. Das am 2. Dezember.2022 vom Bundestag verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beinhaltet einige Neuregelungen für Kliniken: Neben einer gesonderten finanziellen Förderung der Geburtshilfe, werden die Personalkosten von Hebammen ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt. Damit wurden laut DHV die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, um Hebammen auch zukünftig in den Kliniken zu halten und notwendige Schritte für eine längst überfällige Reform der klinischen Geburtshilfe einzuleiten. Mit der Entscheidung sei ein starkes Signal an alle Gebärenden und Eltern gesendet worden, die nun weiter auf bedarfsgerechte und hochwertige geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen vertrauen könnten.

Koalition ließ sich von Hebammenprotest umstimmen

In der Debatte äußerte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass das Gleichgewicht von Medizin und Ökonomie neu justiert werden müsse – auf den Rücken von u.a. Hebammen dürften keine Gewinne gemacht werden. Nicole Westig (FDP) sprach von „der Korrektur eines Fehlers“ und dankte der Petentin Franco ausdrücklich, die auf der Tribüne des Bundestages anwesend war. Ates Gürpinar (die Linke) bestätigte, dass der Druck der Berufsgruppen zu den Änderungen des Gesetzentwurfes geführt habe. Dieser Druck müsse nun weitergehen, um die Fallpauschalen abzuschaffen.

Anpassungen noch notwendig

Weitere Anpassungen seien nach Angaben des DHV jedoch dringend erforderlich, insbesondere in der Personaluntergrenzen-Verordnung. Auch auf die Aussage im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, die flächendeckende Eins-zu-Eins-Betreuung unter der Geburt einzuführen, müssten jetzt Taten folgen.

hebammen-nrw.de

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