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26.01.2024 | News Hebammen | Nachrichten

Gesetzesentwurf

Bunderegierung geht gegen Gehsteigbelästigungen vor

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Immer wieder bedrängen radikale Abtreibungsgegner*innen Frauen vor Beratungsstellen und Arztpraxen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf will das Bundesfamilienministerium dieses Verhalten nun mit hohen Geldstrafen ahnden.

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, finden immer häufiger Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen statt. Dabei werden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal gezielt angesprochen und zum Teil mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung Schwangerschaftskonfliktgesetzes will des Bundesfamilienministerium einen einheitlichen und rechtssicheren Umgang mit diesen Gehsteigbelästigungen festlegen. Nun hat die Bundesregierung am 24. Januar den vorgelegten Gesetzesentwurf beschlossen.

Bis zu 5.000 € Bußgeld

Untersagt werden verschiedene Formen von nicht hinnehmbaren Belästigungen der Schwangeren, wenn diese die Frau daran hindern, eine Beratung zu erhalten oder in die jeweiligen Einrichtungen zu gelangen. Dies gilt nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich. Dazu zählt zum Beispiel, den Eingangsbereich durch Hindernisse absichtlich zu versperren, eine Schwangere gegen ihren Willen die eigene Meinung aufzudrängen oder sie erheblich unter Druck zu setzen. Verstöße gegen das Verbot gelten in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € belegt.

„Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird“, betont Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne). Der Gesetzesentwurf stütze die Rechte von Schwangeren und sei ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmung von Frauen zu stärken.

Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Bisher werden die Daten nur auf Bundes- und Länderebene ausgewertet. Damit die Länder ihrem Versorgungsauftrag besser nachkommen können, gibt die Bundesstatistik nach der Gesetzesänderung jährlich nun auch Auskunft über die regionale Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Länderebene.

bmfsj.de

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