Das am 4. September vom Gesundheitsministerium Brandenburg vorgestellte Hebammengutachten liefert die Datengrundlage für eine mittel- und langfristig sichergestellte Hebammenversorgung. Eine der Herausforderungen wird die künftige Versorgung mit Hebammenhilfe sein, denn rund ein Drittel der Hebammen erreicht in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter.
Drei von vier Müttern sind mit der stationären Hebammenversorgung und Geburtshilfe in Brandenburg zufrieden bis sogar sehr zufrieden. Die Zahl der Hebammen ist im Land deutlich gestiegen, allerdings wird ein Drittel der Hebammen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter erreichen. Das geht aus dem „Hebammengutachten Brandenburg“ des Berliner IGES Instituts hervor, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums Brandenburg erarbeitet wurde. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher stellte das Gutachten zur aktuellen und künftigen Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg gemeinsam mit Dr. Monika Sander, Projektleiterin für Gesundheitspolitik am IGES Institut, am 4. September 2023 in Potsdam vor.
Für die Untersuchung hatte ein IGES-Expertenteam Hebammen, Hebammenschüler*innen, Geburtskliniken und Geburtshäuser, Gesundheitsämter sowie gut 1.000 Mütter befragt, deren Kinder zwischen Mai 2020 und Juni 2021 geboren wurden.
Hohe Arbeitsbelastung bei Hebammen
Rund zwei Drittel der Hebammen arbeiten mehr, zum Teil viel mehr als gewünscht. In der klinischen Geburtshilfe machten fast alle Hebammen Überstunden, ein Drittel sogar in einem Umfang von mindestens 20 Stunden pro Monat. Mehr als die Hälfte der Hebammen gaben zudem einen deutlichen Anstieg der Arbeitszeit in den letzten Jahren an. Auch mehr als drei Viertel der angestellten Hebammen und mehr als zwei Drittel der freiberuflichen Hebammen in Brandenburg berichteten von einem teils deutlichen Anstieg der durchschnittlichen täglichen Arbeitsbelastung in den letzten fünf Jahren.
Trotz eines starken Zuwachses an in Brandenburg tätigen Hebammen bei kaum gestiegenen Geburtenzahlen hat die Arbeitszufriedenheit unter den Hebammen in Brandenburg laut Hebammengutachten abgenommen. Als Gründe dafür werden fehlende Wertschätzung, eine zu geringe Vergütung/Bezahlung, Arbeitsüberlastung und eine Zunahme des bürokratischen Aufwands genannt. Knapp die Hälfte der freiberuflich tätigen Hebammen plant konkret eine Reduzierung der Arbeits-zeit in den nächsten fünf Jahren.
Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg
„Schwangere Frauen und werdende Eltern haben das Bedürfnis nach Sicherheit und bestmöglicher, gut erreichbarer Versorgung, wenn es um die Geburt ihres Kindes geht. Eine zentrale Rolle spielen neben der klinischen Geburtshilfe hierbei die Hebammen. Dabei ist neben der Begleitung der Geburt auch ein flächendeckendes Angebot freiberuflich tätiger Hebammen in der Vor- und Nachsorge unerlässlich für Mütter und Kinder in der Schwangerschafts- und ersten Lebensphase. Hier wollen wir die Hebammen-Förderrichtlinie auch über 2024 hinaus fortführen und nach einer Evaluation bedarfsorientiert weiterentwickeln“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.
Mit der Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt die Landesregierung seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildungsbegleitung (Externat), bei der Gründung einer eigenen Praxis und bei Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr bis zu 250.000 Euro zur Verfügung.