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11.03.2024 | News Hebammen | Nachrichten

Vorgeburtliche Blutuntersuchung

Abgeordnete fordern Prüfung von nicht invasiven Pränataltests

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Eine interfraktionelle Gruppe im Bundestag setzt sich in einem Antrag dafür ein, die Folgen der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests genauer zu untersuchen. Unterstützung erhält sie dabei von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben am 28. Februar 2024 einen Antrag (20/10515) im Bundestag gestellt, der ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) fordert. Darüber hinaus soll ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, dass die rechtlichen, ethischen und politischen Grundlagen in diesem Zusammenhang prüft.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. unterstützt diese Initiative und appelliert ebenfalls für eine bessere Kontrolle der NIPT. „Menschen mit Behinderung gehören dazu und dürfen nicht aussortiert werden. Der Druck der Gesellschaft, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wird durch solche Tests immer größer!“, betonte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende des Verbands.

Werden die Tests zur Regeluntersuchung?

Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für NIPT. Schwangere können somit unentgeltlich ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Behinderung wie Trisomie 21 hat. Diese Bluttests sind aber nicht vollkommen sicher, sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Ergebnisse können vorkommen.

Die interfraktionelle Gruppe im Bundestag sowie die Lebenshilfe befürchten, dass Frauen der NIPT unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen wird und diese Tests dadurch faktisch zur Regeluntersuchung in der Schwangerenvorsorge werden. Erste Zahlen bestätigen dies: Bei einer Geburtenrate in Deutschland von 631.000 Kindern haben insgesamt 137.914 Schwangere im ersten Halbjahr 2023 den NIPT als Krankenkassenleistung in Anspruch genommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Gleichzeitig ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche. Es liegen jedoch keine Daten zu den Entscheidungsgründen der Frau für einen Schwangerschaftsabbruch vor.

lebenshilfe.de

bundestag.de

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