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01.05.2024 | Generalistik | Nachrichten

Antwort auf parlamentarische Anfrage der Union

Neun Prozent der Pflege-Azubis wählen die pädiatrische Vertiefung

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Die Bundesregierung sieht keine „systematischen Probleme“ bei der generalistischen Pflegeausbildung. Zahlen zum ersten abgeschlossenen Ausbildungsjahrgang nach neuem Recht sollen im zweiten Halbjahr vorliegen.

© Dmitry Naumov / stock.adobe.comDie Zahl der Pflegeauszubildenden, die einen Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie wählen, beträgt nach Regierungsangaben rund 9 Prozent.  

Rund neun Prozent der Auszubildenden nach dem neuen Pflegeberufegesetz haben einen Vertiefungsansatz im Bereich der pädiatrischen Versorgung gewählt. Dieser Anteil sei höher als der der Azubis mit dem Ausbildungsziel Kinderkrankenpflege nach dem alten Ausbildungsrecht.

Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion mit und verweist dazu auf erste Ergebnisse des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BIBB). Das Institut ist mit dem Monitoring und der Begleitforschung zur Pflegeausbildung beauftragt. Bis spätestens Ende 2025 muss die Bundesregierung dem Bundestag dazu einen Bericht vorlegen. „Wesentliche systematische Probleme“ der generalistischen Pflegeausbildung seien aus den vorläufigen Daten des BIBB aber nicht „ersichtlich“, heißt es.

Genaue Abbrecherquote lässt sich schwer ermitteln

Statistische Daten zu den Ausbildungsabschlüssen nach der neuen Pflegeausbildung werden frühestens ab Ende Julivorliegen, weil dann Zahlen zum ersten Jahrgang vorliegen, die ihre Ausbildung 2023 nach dem neuen Recht abgeschlossen haben. Besonders schwierig stelle sich die Datenlage zur sogenannten Abbruchquote dar. Auch hier werden statistische Daten zur Auflösung von Ausbildungsverträgen erstmals in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorliegen.

Doch diese Zahlen könnten nicht mit einer Abbruchquote gleichgesetzt werden – denn Grundlage der Statistik seien Ausbildungsverträge, nicht aber Personen. So könnten Azubis ihre Ausbildung beispielsweise aus persönlichen Gründen oder nach der Insolvenz eines Betriebs andernorts fortsetzen. (fst)

Quelle: Ärzte Zeitung

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