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19.07.2016 | Originalien
Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises bei älteren Patienten
Analyse der Aufnahmegründe in einer Abteilung für Alterspsychiatrie
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie
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Ziel der Studie
Ziel dieser Studie war die Analyse der möglichen Ursachen einer Akutaufnahme in eine Abteilung für Alterspsychiatrie. Evaluiert wurden die Einweisungsgründe sowie die psychiatrischen und die somatischen Komorbiditäten der über 65-jährigen Patienten mit Schizophrenie, schizoaffektiver und wahnhafter Störung. Gemeinsame Muster und Risikoprofile sollten identifiziert werden.
Material und Methode
Hierzu erfolgte die retrospektive Analyse von schriftlichen und elektronischen Krankenakten einer akut versorgenden Abteilung für Alterspsychiatrie und -psychotherapie. Im Untersuchungszeitraum wurden konsekutiv 206 Patienten im Alter über 65 Jahre in die Analyse aufgenommen. Die Untersuchungsklientel setzte sich zusammen aus 64 Patienten mit Schizophrenie (ICD-10: F20), 78 Patienten mit anhaltender wahnhafter Störung (ICD-10: F22) und 64 Patienten mit schizoaffektiver Störung (ICD-10: F25).
Ergebnisse
Als Einweisungsgrund war bei einem Drittel der Patienten aller 3 Gruppen aggressives Verhalten festzustellen; Wahn und Halluzinationen waren in der F20- und F22-Gruppe häufiger gegeben als bei Patienten mit schizoaffektiver Störung (F25-Gruppe). Somatische Komorbiditäten waren in der F22-Gruppe signifikant häufiger als in den beiden anderen Gruppen.
Schlussfolgerung
Die Akutaufnahme war maßgeblich durch die akutpsychiatrische Symptomatik bedingt. Zusätzliche somatische Komorbiditäten und psychosoziale Einflussfaktoren spielten in der vorliegenden Untersuchung eine untergeordnete Rolle. Die Patienten in dieser Studie stellten eine besondere Gruppe in der Akutbehandlung der stationären Psychiatrie dar, da sie eine ausgeprägte psychopathologisch produktive Symptomatik aufwiesen, jedoch somatisch relativ gesund waren. Patienten mit der Diagnose Schizophrenie (F20) oder schizoaffektiver Störung (F25) unterschieden sich erheblich von denen, die der Gruppe der wahnhaften Störung (F22) zugeordnet wurden.