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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 1/2009

01.02.2009 | Medizinrecht

Die Aufklärungspflicht in der Notfallmedizin

Eine Analyse auf Basis der österreichischen Rechtslage

verfasst von: Mag. S. Koppensteiner

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2009

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Zusammenfassung

Die Aufklärungspflicht vor medizinischen Maßnahmen trifft neben Ärzten auch Angehörige der anderen Medizinberufe. Sie gilt grundsätzlich in der präklinischen wie der innerklinischen Notfallmedizin und hat im persönlichen Gespräch zu erfolgen. Auch eine indizierte und kunstgerecht durchgeführte Therapie ist zivilrechtlich prinzipiell rechtswidrig und kann Schadenersatzansprüche begründen, wenn der Patient mangels ausreichender Aufklärung nicht rechtswirksam einwilligen konnte. Es gibt keine gesetzliche Regelung des Aufklärungsumfangs, dieser muss vielmehr im Einzelfall vom Aufklärenden festgestellt werden. Kriterien dafür sind intellektuelle Fähigkeiten, Vorwissen und psychische Belastbarkeit des Patienten und vor allem auch die zeitliche Dringlichkeit.
Bei wirklich dringlichen notfallmedizinischen Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden, kann die Aufklärung auf ein situationsangepasstes Mindestmaß reduziert werden oder sogar ganz entfallen. Das sollte ebenso wie der therapeutische Aufklärungsverzicht nur in begründbaren und gut dokumentierten Ausnahmefällen passieren.
Fußnoten
1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die maskuline Form benutzt, gemeint sind jeweils Frauen und Männer.
 
2
Zur Aufklärung bei klinischer Forschung in der Notfallmedizin [11]
 
3
Vgl. dazu etwa die Aufstellung in [4]
 
4
Daher mussten konsequenterweise etwa die Sauerstoffgabe und Blutzuckerbestimmung durch Sanitäter ausdrücklich gesetzlich geregelt werden (§ 9 Sanitätergesetz idF Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz, GesBRÄG 2007).
 
5
§§ 11f Sanitätergesetz (SanG).
 
6
Ausführlich zur Aufklärungspflicht etwa [2, 8, 9, 10]
 
7
Nachweise bei [8], I/118.
 
8
Beispiel zitiert aus [8], I/85.
 
9
vgl. [7]
 
10
Beispiel aus der älteren Rechtsprechung: Hirnödem nach Herzoperation unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine, OGH 19.12.1984, 3 Ob 56/84.
 
11
OGH 15.3.2001, 6 Ob 258/00 k: Ein Libyer, der bei einer ambulanten Zahnbehandlung ausdrücklich eine Vollnarkose wünschte, hätte „mit entsprechendem Ernst und Nachdruck“ auf deren hohes Risiko hingewiesen werden müssen.
 
12
OGH JBl 1983, 373 (375).
 
13
zahlreiche Nachweise bei [2], FN 217 ff.
 
14
Fundstellen etwa bei [2], 218.
 
15
Vgl. [1]
 
16
[6]
 
17
Anders u. U. bei Vorliegen einer (verbindlichen) Patientenverfügung, die in Österreich im Patientenverfügungs-Gesetz BGBl. I Nr. 55/2006 ausdrücklich geregelt sind. Auf diese Thematik kann hier aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden.
 
18
§§ 8 Abs KAKuG, 110 Abs 2 StGB
 
19
[2], 162.
 
20
Grundlegend zur Einsichts- und Urteilsfähigkeit [5].
 
21
Vgl. dazu die systematische Analyse der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs [3].
 
22
5Ob1524/94, 12.04.1994; vgl weiterhin EvBl 1990/87; SZ 63/152; JBl 1992, 520 uvm.
 
23
5Ob1524/94; RZ 1973/167; JBl 1991, 316.
 
24
OGH 25.10.1996, 1 Ob 2318/96 f.
 
25
[8], I/87 ff.
 
26
[2], 210 mwN.
 
27
Nachweise bei [2], FN 141.
 
28
[9], 187, offenbar der deutschen Lehre folgend.
 
Literatur
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Zurück zum Zitat Barth K (2007) Ärztliche Behandlungsentscheidung und Recht. In: Körtner/Kopetzki/Kletecka-Pulker (Hrsg), Das österreichische Patientenverfügungsgesetz – Ethische und rechtliche Aspekte, S. 7f Barth K (2007) Ärztliche Behandlungsentscheidung und Recht. In: Körtner/Kopetzki/Kletecka-Pulker (Hrsg), Das österreichische Patientenverfügungsgesetz – Ethische und rechtliche Aspekte, S. 7f
2.
Zurück zum Zitat Engljähringer D (1996) Ärztliche Aufklärungspflicht vor medizinischen Eingriffen. LexisNexis ARD Orac, Wien Engljähringer D (1996) Ärztliche Aufklärungspflicht vor medizinischen Eingriffen. LexisNexis ARD Orac, Wien
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Zurück zum Zitat Juen T (2005) Arzthaftungsrecht: Die zivilrechtliche Haftung des Arztes für den Behandlungsfehler – Der Arzthaftungsprozess in Österreich, MANZ’sche, Wien, FN 5 und 6 Juen T (2005) Arzthaftungsrecht: Die zivilrechtliche Haftung des Arztes für den Behandlungsfehler – Der Arzthaftungsprozess in Österreich, MANZ’sche, Wien, FN 5 und 6
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Zurück zum Zitat Memmer M (2003) In: Aigner/Kletecka-Pulker/Kletecka/Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis, MANZ’sche, Wien, I/87ff Memmer M (2003) In: Aigner/Kletecka-Pulker/Kletecka/Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis, MANZ’sche, Wien, I/87ff
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Zurück zum Zitat Wessler I (2002) Klinische Forschung in der Notfallmedizin. Notwendige Aufklärung und rechtswirksame Einwilligung. Notfall Rettungsmed 5: 270–272CrossRef Wessler I (2002) Klinische Forschung in der Notfallmedizin. Notwendige Aufklärung und rechtswirksame Einwilligung. Notfall Rettungsmed 5: 270–272CrossRef
Metadaten
Titel
Die Aufklärungspflicht in der Notfallmedizin
Eine Analyse auf Basis der österreichischen Rechtslage
verfasst von
Mag. S. Koppensteiner
Publikationsdatum
01.02.2009
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 1/2009
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-008-1099-4

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