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25.05.2021 | Angehörige | Nachrichten

Brandbrief: Leistungsanpassung wird verschleppt

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Pflegende Angehörige fühlen sich von der Regierungskoalition im Stich gelassen. Ihr Vorwurf: Gesetzlich zustehende Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung werden im Zuge der Pandemie verschleppt. Auch das angekündigte Entlastungsbudget sei nicht gekommen.

Mit einem „Offenen Brandbrief“ hat sich Kornelia Schmid, Vorsitzende des Vereins „Pflegende Angehörige e.V.“ an Gesundheitsminister Jens Spahn und Finanzminister Olaf Scholz gewandt. In dem Schreiben, das Springer Pflege vorliegt, übt Schmid massive Kritik an der Bundesregierung. So sei sie „zutiefst enttäuscht“, dass diese es nicht geschafft habe, das im Koalitionsvertrag versprochene Entlastungsbudget umzusetzen. Im Entlastungsbudget sollen verschiedene Leistungsbudgets zusammengefasst werden, damit Pflegebedürftige Leistungen flexibel und unbürokratisch abrufen können.

Leistungsanpassung gesetzlich vorgeschrieben

„Noch fassungsloser“ macht die Vorsitzende der Angehörigeninitiative die ausbleibende Dynamisierung von Leistungen der Pflegeversicherung. Offensichtlich versuche die Koalition „im Wirrwarr von Corona und Bundestagswahlkampf“ der ursprünglich beabsichtigten und als notwendig dokumentierten Anpassung der Leistungsbeiträge nicht mehr nachzukommen, heißt es.

Schmid verweist auf die Regelungen des § 30 SGB XI. Danach war die Regierung 2020 verpflichtet, Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung von Pflegeleistungen zu überprüfen und diese im Folgejahr umzusetzen. Die Leistungsanpassung stehe seit Januar 2021 aus.

Spahn selbst habe im November in den Eckpunkten zur Pflegereform eine Leistungsanpassung um 5 % vorgeschlagen, allerdings erst zum 1. Juli 2021. Wie Schmid vorrechnet, entgehen den 4,2 Millionen Pflegebedürftigen allein im ersten Halbjahr 2021 rund 1 Milliarde Euro.

Pflegebedürftigen entgehen Milliardenbeträge

Da die Pflegereform vorerst ausfällt, befürchtet sie auch im zweiten Halbjahr eine Nullrunde für die Pflegebedürftigen, zumal auch im geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) kein Hinweis mehr auf die 5 %-Anpassung zum 1. Juli zu finden ist. Schmid geht daher davon aus, dass „unsere Regierung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch die zweite Mrd. Euro Anpassung in diesem Jahr verwehren will“.

Dies dürfe unter keinen Umständen passieren, erklärt Schmid. Die Anpassung um 5 % müsse den Versicherten ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. (ne)


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